Bauantrag zur Erweiterung des SFZ Vohenstrauß durch Sanierung und Umnutzung des Dienstgebäudes Wernberger Str. 12, Anbau einer neuen Zugangstreppe, Teilabbruch Nebengebäude; Baugrundstück Fl.Nr. 719/2 der Gemarkung Vohenstrauß (Wernberger Straße 12)


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 01.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 01.08.2024 ö 4

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Eine von außen sichtbare bauliche Veränderung findet an der straßenabgewandten Westseite des Gebäudes statt, hier wird eine Außentreppe errichtet, sowie ein Teil der bestehenden Nebengebäude abgebrochen.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2024 13:25 Uhr