16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Untertresenfeld I";
hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
60. Sitzung des Stadtrates, 10.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die frühzeitige Auslegung des vom Stadtrat der Stadt Vohenstrauß in der Sitzung am 02.05.2024 gebilligten Flächennutzungsplanänderungs- und Bebauungsplanvorentwurfes wurde gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 08.05.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Unterlagen waren in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 13.06.2024 auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß einsehbar. Weiterhin waren die Unterlagen im Rathaus zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte auf elektronischem Wege per E-Mail vom 08.05.2024 mit Fristsetzung bis zum 13.06.2024.
Alle innerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden an die zuständige Planerin des Planungsbüros Neidl&Neidl, Frau Nübler, zur Prüfung, Würdigung und Beurteilung aus der Sicht der Planerin weitergeleitet.
Die hierauf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiteten Würdigungsformulierungen und
-vorschläge für die beschlussmäßige Abwägung und Behandlung durch den Stadtrat haben zum einen alle Stadtratsfraktionen zur Kenntnis und Vorinformation erhalten und wurden zum anderen für alle Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Beschluss
1. Von den Bedenken, Einwendungen und Anregungen, der Träger öffentlicher Belange zur 16. Flächennutzungsplanänderung nimmt der Stadtrat Kenntnis und dazu jeweils wie folgt beschlussmäßig Stellung:
Siehe Anlage 1 zu diesem Beschluss
2. Von den Bedenken, Einwendungen und Anregungen, der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Untertresenfeld I“ nimmt der Stadtrat Kenntnis und dazu jeweils wie folgt beschlussmäßig Stellung:
Siehe Anlage 2 zu diesem Beschluss
3. Der vorliegende Entwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß in der Fassung vom 10.10.2024 wird unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Änderungsverfahren, unter anderem auch nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
4. Der vorliegende Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Untertresenfeld I“ i.d. Fassung vom 10.10.2024 wird unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Bauleitplanverfahren, unter anderem auch nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Datenstand vom 08.11.2024 09:38 Uhr