Jahresrechnung Haushaltsjahr 2023; Bericht über die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  62. Sitzung des Stadtrates, 05.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 62. Sitzung des Stadtrates 05.12.2024 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 04.04.2024 Kenntnis von den Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2023 genommen und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der Rechnungsprüfung für dieses Jahr beauftragt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 25.10.2024 und 28.10.2024 die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2023 durchgeführt. Über diese Prüfungen wurde jeweils eine Niederschrift gefertigt. Das Ergebnis der Rechnungsprüfung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Stadtrat Martin Gleixner, wie folgt vorgetragen:

Der Rechnungsprüfungsausschuss mit den Mitgliedern Martha Bauer, Christian Messer, Thomas Eiber und Martin Gleixner nahm am 25.10. und am 28.10.2024 in zwei Sitzungen die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 vor. Für die örtliche Prüfung lagen alle erforderlichen Prüfungsunterlagen vor; die Verwaltung hat alle erforderlichen Unterlagen in Form elektronischer Dateien aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Die Rechnungsprüfung beschränkte sich auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Mängel von nicht unwesentlicher Bedeutung lagen zum Prüfungszeitraum nicht vor. Der Vergleich der Haushaltsplan-Ansätze mit den Ergebnissen der Jahresrechnung ergab keine erhebliche Haushaltsüberschreitung. Kredite zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt wurden nicht aufgenommen, Kassenkredite wurden nicht in Anspruch genommen. Der Stellenplan wurde eingehalten.

Hinsichtlich der Steuerhebesätze, der Soll- und Hebelisten der Gewerbesteuer, bei Mieten und Pachten sowie bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer und der Grundsteuern A und B ergaben sich keine Abweichungen; diese wurden, soweit geprüft, richtig angewendet. Gebühren und Abgaben, wurden, soweit geprüft, gemäß der gemeindlichen Satzung eingehoben. Erschließungsbeiträge sind rechtzeitig festgesetzt und eingezahlt worden. In angemessenen Stichproben wurde nachgeprüft, ob die Investitionsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen vergeben uns ausgeführt wurden. Es gab keinen Anlass zur Beanstandung.

Die haushaltsrechtlichen Beschlüsse des Stadtrats wurden eingehalten. Die Prüfungsfeststellungen früherer Prüfberichte aus dem Haushaltsjahr 2022 wurden vollständig erledigt. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 ergab keine Beanstandung. Allerdings sind dem Prüfungsausschuss einige Sachverhalte aufgefallen, die eventuell einer Prüfung unterzogen werden sollten:

1. Für Musterreden, Gesetzestexte und sonstige Verwaltungsvorschriften, die in Papierform erworben worden sind, wurden laut vorliegender Buchungen rund 30.000,- Euro ausgegeben. Hier wird angeregt, zu prüfen, ob immer die Papierform notwendig ist, oder ob ggf. auf (kostenlose) digitale Formate zurückgegriffen werden kann.

2. Der FC Roggenstein, der nach den uns vorliegenden Informationen keinen Spielbetrieb mehr unterhält, ist offensichtlich dennoch in gewisser Art und Weise geschäftig tätig. Gleichzeitig trägt die Stadt Vohenstrauß die Kosten für den Unterhalt (z. B. Mäharbeiten) des Fußballplatzes und der sonstigen Liegenschaft. Hier sollte geprüft werden, ob die dargestellte Einnahme-Ausgabe-Systematik nicht einer grundsätzlichen Änderung unterzogen werden kann.

3. Beim Festplatz am Neuwirtshauser Weg (Wohnmobilstellplätze) sind erneut Stromkosten in Höhe von 7.000,- Euro aufgelaufen. Hier wird dringend empfohlen, ein System zur Weitergabe der Stromkosten an die Nutzer der Wohnmobilstellplätze einzuführen.

4. Die Kosten für Strom und Heizung in der Stadthalle nehmen erneut bedenklich hohe Ausmaße an; hier wird empfohlen, die Planungen für eine Verbesserung der Situation dringend und vorrangig voranzutreiben.

5. Vom Steuerexperten innerhalb unseres Ausschusses kam die Empfehlung, zusammen mit einem Steuerberater zu prüfen, ob der Vorsteuerabzug vollumfänglich ausgeschöpft wird.


Wir danken der Verwaltung, dem Bürgermeister Andreas Wutzlhofer und Jonas Feselmeier für die vollumfängliche Unterstützung und Bereitstellung der Unterlagen und für die abgeleistete sehr gute Arbeit im Prüfungsjahr.“

Beschluss

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2023. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat die Beschlussvorlage zur Feststellung der Jahresrechnung 2023 und deren Entlastung in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.01.2025 08:46 Uhr