16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß; hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  62. Sitzung des Stadtrates, 05.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 62. Sitzung des Stadtrates 05.12.2024 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Die öffentliche Auslegung des vom Stadtrat der Stadt Vohenstrauß in der Sitzung am 10.10.2024 gebilligten Flächennutzungsplanänderungsentwurfes wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 14.10.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Unterlagen waren in der Zeit vom 15.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß einsehbar. Zudem wurden sie im Rathaus zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte auf elektronischem Wege per E-Mail vom 14.10.2024 mit Fristsetzung bis zum 15.11.2024.

Alle innerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden an Frau Nübler (M.Sc. Urbanistik) vom Planungsbüro Neidl+Neidl, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, zur Prüfung, Würdigung und Beurteilung aus der Sicht der Planerin weitergeleitet.
Die hierauf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiteten Würdigungsformulierungen und -vorschläge für die beschlussmäßige Abwägung und Behandlung durch den Stadtrat haben zum einen alle Stadtratsfraktionen zur Kenntnis und Vorinformation erhalten und wurden zum anderen für alle Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Die eingegangenen Stellungnahmen führen zu keiner auslegungsbedürftigen Änderung der Planunterlagen, es sind lediglich redaktionelle Änderungen bzw. ergänzende oder klarstellende Hinweise vorzunehmen.

Beschluss

Nach erfolgter Aufarbeitung und rechtlicher Würdigung durch die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit Frau Nübler (M.Sc. Urbanistik) vom Planungsbüro Neidl+Neidl, nimmt der Stadtrat von den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange Kenntnis und wie folgt beschlussmäßig Stellung:

Anlage 1 (16. Flächennutzungsplanänderung)


Abschließender Beschluss

  1. Das Planungsbüro Neidl+Neidl, Frau Nübler (M.Sc. Urbanistik), wird beauftragt die vorstehend beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in die jeweiligen Planentwürfe einzuarbeiten. Da es sich hierbei lediglich um redaktionelle Änderungen bzw. ergänzende oder klarstellende Hinweise handelt, ist eine nochmalige Auslegung der Planentwürfe entbehrlich.

  1. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß i. d. Fassung vom 05.12.2024, unter Berücksichtigung der vom Stadtrat Vohenstrauß in der heutigen Sitzung beschlossenen Ergänzungen bzw. Änderungen, wird hiermit festgestellt. Die Endfassung der Flächennutzungsplanänderung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 10.01.2025 08:46 Uhr