Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Untertresenfeld I";
hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
62. Sitzung des Stadtrates, 05.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die öffentliche Auslegung des vom Stadtrat der Stadt Vohenstrauß in der Sitzung am 10.10.2024 gebilligten vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 14.10.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Unterlagen waren in der Zeit vom 15.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß einsehbar. Zudem wurden sie im Rathaus zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte auf elektronischem Wege per E-Mail vom 14.10.2024 mit Fristsetzung bis zum 15.11.2024.
Alle innerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden an Frau Nübler (M.Sc. Urbanistik) vom Planungsbüro Neidl+Neidl, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, zur Prüfung, Würdigung und Beurteilung aus der Sicht der Planerin weitergeleitet.
Die hierauf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiteten Würdigungsformulierungen und -vorschläge für die beschlussmäßige Abwägung und Behandlung durch den Stadtrat haben zum einen alle Stadtratsfraktionen zur Kenntnis und Vorinformation erhalten und wurden zum anderen für alle Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Die eingegangenen Stellungnahmen, sowie weitere Belange, führen dazu, dass nicht nur lediglich redaktionelle Änderungen bzw. ergänzende oder klarstellende Hinweise vorzunehmen sind die zu keiner auslegungsbedürftigen Änderung der Planunterlagen führen. Demnach ist nach der Beschlussfassung über die vorgebrachten Einwände, gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und eine erneute Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
1.)
Nach erfolgter Aufarbeitung und rechtlicher Würdigung durch die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit Frau Nübler (M.Sc. Urbanistik) vom Planungsbüro Neidl+Neidl, nimmt der Stadtrat von den Stellungnahmen (Bedenken, Einwendungen und Anregungen) der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange Kenntnis und wie folgt beschlussmäßig Stellung:
Siehe Anlage 1 zu diesem Beschluss
2.)
Der vorliegende Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Untertresenfeld I“ i.d. Fassung vom 05.12.2024 wird unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Bauleitplanverfahren, unter anderem auch nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Datenstand vom 10.01.2025 08:46 Uhr