Bestattungswesen der Stadt Vohenstrauß; hier: Erlass einer Änderungssatzung zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Vohenstrauß (Friedhofs- und Bestattungssatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
62. Sitzung des Stadtrates, 05.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Erlass der o.g. Satzung, welche als Entwurf den Fraktionen in Ablichtung vorliegt, ist
aus folgenden Gründen erforderlich:
- Ergänzungen zu § 17 Nr. 1
Im Rasengrab beträgt die Nutzungsdauer bei Urnenbeisetzungen 10 Jahre.
- Ergänzungen § 24 a
Auf Wunsch der Bevölkerung sollen künftig in Rasengräbern auch Urnenbestattungen möglich sein. Ebenfalls soll eine anonyme Bestattungsmöglichkeit geschaffen werden. Ergänzungen einschl. Gestaltungsrichtlinien hinsichtlich anonymer Bestattung.
Verpflichtung zur Verwendung von biologisch abbaubaren Urnen und Überurnen in Rasengräbern. Hinsichtlich der Gebührenkalkulation erforderliche Festlegung der Belegungsmöglichkeiten innerhalb der Ruhefrist.
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat den vorliegenden Entwurf einer Änderungssatzung als Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Vohenstrauß (Friedhofs- und Bestattungssatzung). Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Herr Erster Bürgermeister Andreas Wutzlhofer oder dessen gesetzlicher Vertreter wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab die Satzung in zweifacher Ausfertigung sowie der zuständigen Polizeidienststelle und dem Amtsgericht gemäß
§ 3 Satz 2 BekV zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 10.01.2025 08:46 Uhr