Büchereiwesen; Erlass einer neuen Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei
Daten angezeigt aus Sitzung:
64. Sitzung des Stadtrates, 09.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Seit Eröffnung der neuen Stadtbücherei Ende Oktober haben sich im Laufe des Betriebs noch Änderungen ergeben, die die Benutzung und die Benutzungsgebühren betreffen. Diese müssen in die entsprechende Satzung eingearbeitet werden. Konkret geht es um die Einführung einer Reservierungsgebühr. Laut Mitteilung der Büchereileitung ist für die Reservierung eines Mediums eine Gebühr i. H. v. 1,- Euro zu entrichten. Eine Vorbestellung soll hingegen kostenfrei sein.
Bei der Reservierung handelt es sich um einen Vorgang, bei dem ein verfügbares Medium für eine spätere Abholung reserviert und vom Büchereipersonal aus den Regalen entnommen und an der Ausgabe bereitgelegt wird. Bei der Vorbestellung wird hingegen ein entliehenes Medium vorgemerkt und vom Büchereipersonal nach Rückgabe nicht in die Regale zurücksortiert, sondern für die Abholung bereitgelegt.
Weiter soll für Menschen mit Behinderung ein ermäßigter Gebührensatz von 14,- Euro/Jahr statt 18,- Euro/Jahr eingeführt werden.
Außerdem sollen künftig zehn statt bisher nur acht Medien gleichzeitig ausgeliehen werden können. Die Anzahl der maximal zu entleihenden digitalen Medien soll dagegen nicht fest geregelt werden, sondern wird je nach Nachfrage von der Büchereileitung bestimmt und ist dort zu erfragen.
Im Zuge der Einarbeitung der Änderungen empfiehlt die Verwaltung, künftig die Benutzung der Stadtbücherei und die dafür erhobenen Benutzungsgebühren in zwei getrennten Satzungen zu regeln, um dem Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KAG gerecht zu werden (Erfordernis von Stamm- und separater Abgabensatzung). Deshalb soll die bisherige Satzung außer Kraft treten, im Gegenzug ist eine Benutzungssatzung sowie im folgenden Tagesordnungspunkt eine Gebührensatzung für die Stadtbücherei zu erlassen.
Der Entwurf der neuen Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei wurde den Fraktionen per RIS zugeleitet.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Vom Inhalt des Entwurfs der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei nimmt der Stadtrat Kenntnis und genehmigt diesen vollinhaltlich. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Satzung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungssatzung außer Kraft. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer oder dessen gesetzlicher Vertreter wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.02.2025 11:33 Uhr