Büchereiwesen; Erlass einer neuen Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei


Daten angezeigt aus Sitzung:  64. Sitzung des Stadtrates, 09.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 09.01.2025 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Aufgrund von Änderungen bei den Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei wäre die derzeit gültige Büchereisatzung zu ändern. Im Zuge der Einarbeitung der Änderungen empfiehlt die Verwaltung, künftig die Benutzung der Stadtbücherei und die dafür erhobenen Benutzungsgebühren in zwei getrennten Satzungen zu regeln, um dem Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KAG gerecht zu werden (Erfordernis von Stamm- und separater Abgabensatzung). Deshalb soll die bisherige Satzung außer Kraft treten, im Gegenzug ist neben einer Benutzungssatzung auch eine Gebührensatzung für die Stadtbücherei zu erlassen.

Der Entwurf der neuen Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei wurde den Fraktionen per RIS zugeleitet.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat: 

Vom Inhalt des Entwurfs der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei nimmt der Stadtrat Kenntnis und genehmigt diesen vollinhaltlich. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Satzung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer oder dessen gesetzlicher Vertreter wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2025 11:33 Uhr