Büchereiwesen; Erlass einer neuen Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei
Daten angezeigt aus Sitzung:
64. Sitzung des Stadtrates, 09.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Aufgrund von Änderungen bei den Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei wäre die derzeit gültige Büchereisatzung zu ändern. Im Zuge der Einarbeitung der Änderungen empfiehlt die Verwaltung, künftig die Benutzung der Stadtbücherei und die dafür erhobenen Benutzungsgebühren in zwei getrennten Satzungen zu regeln, um dem Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KAG gerecht zu werden (Erfordernis von Stamm- und separater Abgabensatzung). Deshalb soll die bisherige Satzung außer Kraft treten, im Gegenzug ist neben einer Benutzungssatzung auch eine Gebührensatzung für die Stadtbücherei zu erlassen.
Der Entwurf der neuen Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei wurde den Fraktionen per RIS zugeleitet.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Vom Inhalt des Entwurfs der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei nimmt der Stadtrat Kenntnis und genehmigt diesen vollinhaltlich. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Satzung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer oder dessen gesetzlicher Vertreter wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.02.2025 11:33 Uhr