Behandlung der Empfehlungen, Anregungen und Anträge in der Bürgerversammlung im Jahre 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
64. Sitzung des Stadtrates, 09.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten wurde am 09.12.2024 eine Bürgerversammlung für die gesamte Großgemeinde Vohenstrauß im Rathaus abgehalten.
Über den Verlauf der Bürgerversammlung, insbesondere über die von den Gemeindebürgern vorgebrachten Wünsche, Empfehlungen und Anträge wurde eine Niederschrift gefertigt, die dem Gremium im RIS zur Einsicht bereitgestellt wurde.
Nach Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) müssen Anträge und Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von drei Monaten im Stadtrat behandelt werden. Das Gesetz verlangt jedoch keine Beschlussfassung über die Anträge und Empfehlungen (Annahme oder Ablehnung). Diese gelten im Extremfall auch dann als behandelt, wenn sie zwar ordnungsgemäß aufgerufen wurden, sich seitens des Stadtrates aber niemand zu Wort meldet oder einen Antrag stellt.
Mit dieser Regelung des Art. 18, insbesondere des Art. 18 Abs. 5 GO, hat das Mitwirkungsrecht der Gemeindebürger sein Bewenden. Selbstverständlich kann der Stadtrat aber konkret Beschlüsse fassen, soweit er dies für erforderlich hält.
Beschluss
Nach Beendigung der Aussprache stellt der Sitzungsleiter fest, dass der Stadtrat vom Inhalt der Niederschriften über die Bürgerversammlung 2024 Kenntnis genommen hat und eine Beschlussfassung nicht erforderlich ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.02.2025 11:33 Uhr