Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder


Daten angezeigt aus Sitzung:  64. Sitzung des Stadtrates, 09.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 09.01.2025 ö 8

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Ulrike Kießling erwähnt die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2025, nach deren Vorgabe Altkleider künftig nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden dürfen. Sie möchte wissen, ob diese Aufgabe auf die Kommunen verlagert wird und was diesbezüglich geplant ist. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer entgegnet, dass im Rathaus diesbezüglich noch nichts bekannt ist. Das Abfallwesen fällt in die Zuständigkeit des Landkreises. Vorstellbar wäre unter Einbeziehung der Kommunen eine Lösung analog den Wertstoffhöfen. Kießling bedauert, dass derzeit viele nicht wissen, was sie mit dieser Kleidung machen sollen und darum besteht die Gefahr, dass diese verschmutzte und unbrauchbare Kleidung entweder in den Sammelcontainern für saubere Kleidung landet und diese damit unbrauchbar wird oder in der Restmülltonne und damit in der Verbrennung landet. 2. Bürgermeister Uli Münchmeier berichtet aus der letzten Umweltausschusssitzung des Landkreises im November 2024, in der dieses Thema nicht angesprochen wurde. Eigentlich hätte hier das weitere Vorgehen bereits beschlossen werden müssen. Stadtratsmitglied Anna Balk erklärt, dass diese Angelegenheit in die Zuständigkeit des von ihr geleiteten Sachgebiets fällt. Sie tritt am 17.02.2025 wieder ihren Dienst an und wird die Stadt dann entsprechend informieren.

  1. Stadtratsmitglied Christian Messer teilt mit, dass er von Bewohnern des Baugebiets „Sommerwiesen“ angesprochen wurde, dass sich in diesem Bereich kein einziger Containerstandort befindet. Die nächste Entsorgungsmöglichkeit befindet sich beim Schützenhaus. Beim Einkaufsmarkt Netto befinden sich sogar zwei Containerstandorte, aber im neuen Baugebiet kein einziger. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass die Anregung bereits aufgegriffen und eingeleitet wurde und demnächst umgesetzt wird. Es ist vorgesehen, im Bereich der Stichstraße „Zum Beckenkeller“ einen Wertstoffhof einzurichten. Der Standort in der Lagerhausstraße beim ehemaligen Lagerhaus Lindner wird aufgegeben, da sich dort drei Containerplätze in einem relativ kleinen Gebiet befinden. Außendienstleiter Michael Gösl ist informiert und setzt sich mit der Entsorgerfirma in Verbindung. Der neue Standort eignet sich sehr gut, da dieser befestigt ist und vom Entsorger gut angefahren werden kann. In diesem Zusammenhang weist Messer darauf hin, dass man am Wertstoffhof beim Schützenheim nahezu versinkt, da hier das Wasser im gesamten Bereich steht. Wutzlhofer erklärt, dass das Wasser durch den Bodenfrost nicht versickern kann. Dieser Standort gefällt ohnehin nicht und ist jede Woche der am schlimmsten vermüllte Platz. Es gestaltet sich jedoch schwierig, einen Standort zu finden, bei dem sich niemand gestört fühlt. In der Fiedlbühlstraße hatte die Stadt einen schönen Platz gefunden und geschottert, aber bereits nach einer Stunde kamen die ersten Beschwerdeanrufe. Für Stadtratsmitglied Karin Gesierich eignet sich der Standort eigentlich schon, aber die Umgebung passt nicht. Hier müsste nur geschottert werden. Wutzlhofer bedauert, dass der Platz schwer einsehbar ist und darum viel Unrat hingeworfen wird. Der Außendienstleiter wird jedoch angewiesen, hier aufzuschottern.

  1. Stadtratsmitglied Josef Maier möchte von Kämmerer Jonas Feselmeier wissen, was bezüglich der Grundsteuer bei jenen Eigentümern passiert, die noch keinen Bescheid vorliegen haben. Soweit bekannt, sind noch nicht alle Bescheide da und jetzt kommt die Frage, ob die Stadt trotzdem etwas abbucht, nachdem Einzugsermächtigungen vorliegen. Feselmeier erklärt, dass - wenn zum 01.01.2025 kein neuer Bescheid vorliegt - die Stadt nichts abbuchen kann. Die Stadt bekommt vom Finanzamt den Grundlagenbescheid für die Grundsteuer und wenn kein neuer Bescheid erstellt werden kann, wird auch nichts eingezogen. Es kann dann allerdings passieren, wenn zum Ende des Jahres der Bescheid vorliegt, dass der Betrag nicht in vier Raten zu zahlen ist, sondern in einem Gesamtbetrag. Es kann daher nur jedem, der bisher keinen Bescheid erhalten hat, empfohlen werden, mit dem Finanzamt zu sprechen. Der Stadt sind die Hände gebunden. 

  1. 3. Bürgermeister Alfons Raab erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen mit den Windrädern. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass der Kooperationsvertrag mit der Firma Primus unterschrieben ist. Nun ist es Sache der Firma, die weiteren Schritte wie Finanzierung, artenschutzrechtliche Prüfung, Standortermittlung usw. in die Wege zu leiten. Die Stadt ist derzeit über den Sachstand nicht informiert, aber wichtig ist vor allem, dass der Vertrag, wie von der Stadt und dem Rechtsanwaltsbüro aus Bayreuth vorbereitet, mit den positiven Korrekturen unterschrieben wurde. Raab weist darauf hin, dass die Nachbargemeinde Tännesberg bereits die Baugenehmigung für drei Windkrafträder hat. Wutzlhofer meint hierzu, dass die Kommune bereits wesentlich früher die Kooperation mit der Firma Bögl AG geschlossen hat. Voraussichtlich soll es dort 2027 so weit sein. Für Vohenstrauß steht die Aussage 2027/2028.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2025 11:33 Uhr