Aufstellung des vorhabenbezognen Bebauungsplanes "Solarpark Untertresenfeld I";
hier: Beschlussmäßige Behandlung der im erneuten, verkürzten Auslegungsverfahren nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
65. Sitzung des Stadtrates, 06.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die erneute verkürzte öffentliche Auslegung des vom Stadtrat der Stadt Vohenstrauß in der Sitzung am 05.12.2024 gebilligten Bebauungsplanentwurfes wurde gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB am 06.12.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Unterlagen waren in der Zeit vom 09.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025 auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß einsehbar. Ferner wurden die Unterlagen im Rathaus zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Seitens der Öffentlichkeit bzw. von der Bauleitplanung betroffener Grundstückseigentümer sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte auf elektronischem Wege per E-Mail vom 06.12.2024 mit Fristsetzung bis zum 10.01.2025.
Alle innerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden an Frau Nübler (M.Sc. Urbanistik) vom Planungsbüro Neidl+Neidl, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, zur Prüfung, Würdigung und Beurteilung aus der Sicht der Planerin weitergeleitet.
Die hierauf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiteten Würdigungsformulierungen und
-vorschläge für die beschlussmäßige Abwägung und Behandlung durch den Stadtrat haben zum einen alle Stadtratsfraktionen zur Kenntnis und Vorinformation erhalten und wurden zum anderen für alle Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Die eingegangenen Stellungnahmen führen zu keiner auslegungsbedürftigen Änderung der Planunterlagen.
Beschluss
Nach erfolgter Aufarbeitung und rechtlicher Würdigung durch die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit Frau Nübler (M.Sc. Urbanistik) vom Planungsbüro Neidl+Neidl, nimmt der Stadtrat von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Kenntnis und wie folgt beschlussmäßig Stellung:
Anlage 1
Abschließender Beschluss
Aufgrund des § 2 Abs. 1 und der §§ 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches beschließt der Stadtrat Vohenstrauß den vom Planungsbüro Neidl+Neidl, gefertigten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Untertresenfeld“ i.d. Fassung vom 06.02.2025, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung (einschließlich der dazugehörigen Gutachten; u.a. Ergebnisse einer Brutvogelkartierung vom 21.07.2024), Umweltbericht und Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung. Die Endfassung der Satzung vom 06.02.2025 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Satzung in Kraft zu setzen.
Die vorbereitende 16. Flächennutzungsplanänderung ist bereits durch das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab mit Schreiben vom 17.12.2024 genehmigt worden. Die Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte am 16.01.2025, womit die 16. Flächennutzungsplanänderung am selben Tag in Kraft getreten ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
Datenstand vom 17.03.2025 08:39 Uhr