Planungen von Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Stadtrates, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 65. Sitzung des Stadtrates 06.02.2025 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Es hat sich in der Vergangenheit als vorteilhaft erwiesen, mit den Planungen für die Straßenbaumaßnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres so früh wie möglich zu beginnen. Insbesondere der Informationsaustausch und die Absprachen mit den übrigen Versorgungsträgern (Bayernwerk, Strom und Gas, Telekom, Kabel Deutschland) und die rechtzeitige Ausschreibung der Asphaltarbeiten sind von großer Bedeutung.
Wenn mit diesen Arbeiten erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen begonnen wird, geht wertvolle Zeit verloren. Um den Zeitraum bis zum „Saisonbeginn“ für eine gründliche Vorbereitung der Maßnahmen nutzen zu können, besteht die Absicht, im Stadtrat bereits jetzt eine Beschlussfassung zu den Straßenbaumaßnahmen 2025 – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2025 – herbeizuführen.
Diese Vorgehensweise wurde im Kalenderjahr 2016 erstmals praktiziert und hat sich dabei in den vergangenen Jahren bewährt.

Durch den Außendienstleiter wurde eine Vorschlagsliste – die bereits vorab den Fraktionssprechern zur Information zugeleitet wurde, erarbeitet.
Die entsprechenden Übersichtslagepläne für die in der Vorschlagsliste aufgeführten Maßnahmen liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.

Die Vorschlagsliste beinhaltet folgende Maßnahmen:
  1. Vohenstrauß; Amselweg 
– vom Kreuzungsbereich Amselweg/Breslauer Straße bis zum Kreuzungsbereich Amselweg/Oberlinder Straße (Fortführung des in 2024 begonnen und fertiggestellten Bereichs des Amselwegs) ca. 260 m -
Straßenbau und Erneuerungen an der Wasserleitung (Schieberaustausch, sowie Leitungswechsel soweit erforderlich), sowie punktuelle Reparaturen der schadhaften Stellen am Kanal
geschätzte Kosten – Straßenbau -: ca. 400.000,00 Euro
  1. Vohenstrauß; Zwischen den Städten
– vom Kreuzungsbereich Altenstadter Straße/Zwischen den Städten bis zum (Einfahrts-) Bereich des Anwesens „Zwischen den Städten“, ca. 120 m -
Straßenbau inkl. Gehweg und sofern erforderlich punktuelle Reparaturen der schadhaften Stellen am Kanal
geschätzte Kosten: ca. 150.000,00 Euro
  1. Altenstadt; Fiedlbühl / „GVStr VOH 49“
- Teilstück der Zufahrtsstraße zum Ortsteil Fiedlbühl, kurz vor der Kreuzung des Bockl-Radwegs und dem Anwesen „Vogelherdgasse 11“, ca. 110 m -
Deckenbau
geschätzte Kosten: ca. 35.000,00 Euro
  1. Waldau; „GVStr VOH 11“
- vom Ende der Teilstrecke, welche im Jahr 2024 saniert wurde, in Richtung Untertresenfeld, Teilstrecke ca. 950 m –
Deckenbau (Trag- und Deckschicht), sowie Bankette
geschätzte Kosten: ca. 180.000,00 Euro
  1. Roggenstein; Zieglmühle
- Zufahrtsstraße (als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet), beginnend von der Kreisstraße NEW 26, zu den Anwesen „Zieglmühle1“ und „Zieglmühle 2“, ca. 110 m
Deckenbau (mit Recyclingasphalt) und Bankette
geschätzte Kosten: ca. 18.000,00 Euro
  1. gesamtes Stadtgebiet; Kleinflächen Schwarzdeckenbau
geschätzte Kosten: ca. 80.000,00 Euro

Die endgültige Umsetzbarkeit aller Maßnahmen muss dem Haushalt 2025 vorbehalten bleiben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten nur geschätzt sind. Im Falle von teerhaltigem Material oder ungünstigen Ausschreibungsergebnissen können deutliche Kostensteigerungen auftreten. 

Für die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen in eigener Regie sind nicht nur die entsprechenden Haushaltsmittel erforderlich, sondern auch die Leistungsfähigkeit des städtischen Bauhofs, welche von vielen kaum kalkulierbaren Faktoren (wie z.B. Intensität, Dauer und Umfang des Winterdienstes, krankheitsbedingte Ausfälle usw.) abhängig ist und bei der Planung der Durchführung der Maßnahmen mitberücksichtigt werden muss. 

Beschluss

Die im Sachverhalt bzw. der Vorschlagsliste aufgeführten Straßenbaumaßnahmen sollen - mit Ausnahme der o.g. Ziffer 4. „Waldau; „GVStr VOH 11“ - möglichst im Haushaltsjahr 2025 eingeplant und durchgeführt werden.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen, wenn es die Finanzausstattung zulässt, im Haushalt des Jahres 2025 eingestellt werden.

Die Verwaltung und der Außendienst werden beauftragt, die Maßnahmen im kostenneutralen Bereich vorzubereiten und diese mit den anderen Versorgungsträgern abzustimmen. Größere Aufträge können erst nach Abschluss der Haushaltsplanung 2025 beauftragt werden.

Die Baumaßnahmen werden – wie in den vergangenen Jahren – durch den städtischen Außendienst in Eigenregie unter Hinzuziehung von regionalen Fachfirmen abgewickelt. 

Die Vergabe der Asphaltarbeiten ist wieder durch eine beschränkte Ausschreibung vorzubereiten und zu gegebener Zeit dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2025 08:39 Uhr