Bauantrag über die Aufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 307 der Gemarkung Vohenstrauß (Marktplatz 12)


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 06.02.2025 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungsfibel der Stadt Vohenstrauß. Die Bauherren hatten zu dem Projekt bereits im Vorfeld mit der städtebaulichen Beraterin Frau Wilnahmmer Kontakt und ihrer Stellungnahme vom 26.11.2024 ist zu entnehmen, dass sich der Baukörper in der Höhe und Fassadengestaltung gut in das Platzbild einfügt.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2025 09:46 Uhr