1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Untertresenfeld I"
hier: Beschlussfassung über die Einleitung des Änderungsverfahrens
Daten angezeigt aus Sitzung:
67. Sitzung des Stadtrates, 03.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung vom 06.02.2025 hat der Stadtrat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Untertresenfeld I“ als Satzung beschlossen. Mit Bekanntmachung vom 17.02.2025 trat der Bebauungsplan am selben Tag in Kraft.
Im Bebauungsplan wird unter anderem die Festsetzung getroffen, dass die Grundfläche für Nebengebäude insgesamt maximal 1.000 m² betragen darf. Unter diese Nebengebäude fallen auch netzdienliche Batteriespeicheranlagen.
Der Vorhabenträger, die Firma SÜDWERK Energie GmbH, Burgkunstadt, beantragt nun die Ergänzung der Nutzungsart um die Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie aus der PV-Anlage und mit voller Nennleistung auch zur Aufnahme von elektrischer Energie aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Damit soll eine entsprechend dimensionierte netzdienliche Batteriespeicheranlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes errichtet werden können.
Mit Hilfe dieser Speicheranlage soll nicht nur der produzierte Strom aus der Freiflächenphotovoltaikanlage gespeichert werden, sondern auch eine netzdienliche Batteriespeicheranlage errichtet werden, die Strom aus dem Versorgungsnetz aufnehmen und über einen bestimmten Zeitraum zwischenspeichern kann. Was wiederum einen Beitrag zur Netzstabilität leistet, die Versorgungssicherheit erhöht und die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz fördert.
Die bereits im Bebauungsplan festgesetzten 1.000 m² Grundfläche für Nebenanlagen reichen hier für das angedachte Speichersystem allerdings nicht aus und werden durch das einzuleitende Bauleitplanverfahren angepasst.
Der Geltungsbereich bleibt bestehen und wird nicht erweitert.
Den Antrag zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes haben die Stadtratsfraktionen in Ablichtung zur Kenntnis erhalten. Zudem wurde er für alle Stadtratsmitglieder in das RIS eingestellt.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat Vohenstrauß:
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 und 8, § 2 Abs. 1, §§ 8 und 9 BauGB für die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets nach § 11 Abs. 2 BauNVO für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und Speicherung von Energie mittels netzdienlicher Batteriespeicher. Zusätzlich soll nun die Errichtung von Anlagen zur Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie aus dem öffentlichen Netz sowie der Zweckbestimmung des Sondergebiets unmittelbar dienenden Nebenanlagen zugelassen werden. Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die Grundstücke der Fl.Nrn. 695, 696, 696/1 und 697 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß betroffen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, das Änderungsverfahren erst dann einzuleiten und durchzuführen, wenn eine städtebauliche Vereinbarung u.a. bezüglich der Übernahme der Planungskosten sowie der Kosten für evtl. Ausgleichsflächen oder Ausgleichsmaßnahmen zwischen der Stadt Vohenstrauß und der Firma SÜDWERK Energie GmbH abgeschlossen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Datenstand vom 29.04.2025 10:57 Uhr