Erschließung des Gewerbegebiets "Vohenstrauß - Ost, BA 3";
hier: Benennung der Erschließungsstraße(n)
Daten angezeigt aus Sitzung:
67. Sitzung des Stadtrates, 03.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Nachdem im Juni 2025 – derzeit erfolgt die öffentliche Ausschreibung der Bauarbeiten - mit den Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 3“ begonnen werden soll, ist es erforderlich, die Straßenbenennung vorzunehmen, um den einzelnen Bauparzellen Straßen- und Hausnummernbezeichnungen zuordnen zu können.
Zudem benötigen die Versorgungsträger und das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung für Ihre Unterlagen und Pläne die jeweiligen Straßennamen und Hausnummern.
Die Erweiterung des Gewerbegebiets besteht aus zwei Erschließungsstraßen. Da die Planstraße B von der Planstraße A abzweigt, bilden die beiden Straßen eine Art „Einheit“ daher wird vorgeschlagen, für beide Straßen nur einen Namen zu vergeben. Zudem ist im Bereich der Planstraße B eine größere Parzelle geplant, sodass im Bereich der Planstraße B nicht viele Anliegergrundstücke entstehen werden.
Bei den beiden bereits bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten haben die Straßennamen „Im Gstaudach“, „Am Forst“ und „Am Michlbach“ Verwendung gefunden. Würde man sich an diesen orientieren, wäre der zusätzliche, neue Straßennamen im Bereich „Wald / Gebüsch / Gewässer“ zu suchen.
Mit einem Namen aus dieser Gattung wäre dann wieder auch ein Bezug zu einem bestimmten Gebiet möglich (wie z. B. Blumennamen für das Baugebiet Sommerwiesen oder Namen von Vogelarten für die ehemaligen Baugebiete im Westen von Vohenstrauß).
Aber auch alle anderen Straßennamen für die Erweiterung des Gewerbegebiets sind möglich und denkbar.
Seitens der Verwaltung werden für die für die Benennung der neuen Erschließungsstraße(n) folgende Straßennamen vorgeschlagen:
- Am Wasserhäusl
- An der Hochspannung
- Zur Kreisstraße
- Gewerbegebiet III
- Am Hütbrunnen / Beim Hütbrunnen / Hinterm Hütbrunnen
- Zum Galgenberg
- Am Feldrain
- Am Feldrand
- Zu den Plattenquellen
- Zur Platte
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Beschluss
Für die geplante(n) Erschließungsstraße(n) im Gewerbegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 3“ – es wird ein Straßenname für beide Erschließungsstraßen vergeben - beschließt der Stadtrat gem. Art. 52 BayStrWG i.V.m. der Satzung über die Benennung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Nummerierung der Gebäude und Grundstücke in der Stadt Vohenstrauß die Bezeichnung
Zur Platte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.04.2025 10:57 Uhr