Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2024 - 2028
Daten angezeigt aus Sitzung:
68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt), 28.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Gemäß Art. 70 Abs. 2 GO ist als Unterlage für die Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen.
Dieses wurde von der Kämmerei bis 2028 fortgeschrieben.
Es beinhaltet Investitionsmaßnahmen der Einzelpläne 1 – 8 und beinhaltet sowohl Maßnahmen, die im gegenständlichen Haushaltsjahr als auch in den Folgejahren bis 2028 vorgesehen sind.
Die in diesem Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen sind in den Sitzungen des Finanz-und Verwaltungsausschusses am 24. und 25.03.2025 beraten und beschlossen worden.
Die Maßnahmen sind in der Anlage zum Investitionsprogramm aufgelistet, die der Beschlussvorlage beiliegt.
Inwieweit sich andere bzw. weitere Investitionen herauskristallisieren, bleibt für die Jahre nach 2025 abzuwarten.
Beschluss
Mit der Anpassung und Fortführung des Investitionsprogramms unter Annahme der darin enthaltenen künftigen Maßnahmen besteht Einverständnis.
Für die Jahre 2024 bis 2028 wird das erstellte Investitionsprogramm genehmigt und zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Die Gesamtsumme des Investitionsprogramms beträgt 42.080.000 EUR.
Hiervon entfallen auf
2024 7.426.000 EUR
2025 7.360.000 EUR
2026 9.540.000 EUR
2027 10.284.000 EUR
2028 7.470.000 EUR
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.06.2025 16:32 Uhr