1. Bürgermeister Wutzlhofer hat die Fraktionssprecher in einer außerordentlichen Fraktionssprechersitzung am 18.08.2015 über ein Gespräch mit Landrat Andreas Meier vom 17.08.2015 informiert, wonach es Überlegungen gäbe, entweder auf dem Grundstück der Straßenmeisterei, Fl.-Nr. 838 der Gemarkung Vohenstrauß, oder auf dem angrenzenden Grundstück der Stadt Vohenstrauß, Fl.-Nr. 838/3 der Gemarkung Vohenstrauß, ein Containerdorf für die Unterbringung von Asylsuchenden zu errichten.
Die Fraktionssprecher haben zu dem geplanten Standort für ein Containerdorf in der Nähe der Straßenmeisterei ihre grundsätzliche Zustimmung signalisiert.
Am 31.08.2015 fand ein diesbezügliches Gespräch beim Landratsamt statt, bei welchem Bauamtsleiter Johann Balk teilnahm, da es vorrangig um Erschließungsfragen ging. Dabei wurde signalisiert, dass als Standort für das Containerdorf das städtische Grundstück bevorzugt würde. Auf dem Grundstück der Straßenmeisterei würden wohl Freiflächen und Parkplätze sowie die vorhandene Infrastruktur mit in Anspruch genommen.
Bei diesem Gespräch wurde auch die Frage gestellt, ob es möglich wäre, anstelle einer Verpachtung oder Überlassung, das Grundstück käuflich erwerben zu können, evtl. mit einem Rückkaufsrecht zu Gunsten der Stadt Vohenstrauß. Diesbezüglich wurde auf die Zuständigkeit des Stadtrates verwiesen.
Einen Lageplan, in der die Lage des Grundstücks mit einer Größe von 3.297 m² dargestellt ist, haben die Stadtratsfraktionen erhalten.
Bei einem Telefonat zwischen 1. Bürgermeister Wutzlhofer und Landrat Meier am 01.09.2015 teilte der Landrat mit, dass der Kauf des Grundstücks wegen möglicher vergaberechtlicher Vorteile bei der Errichtung der Anlagen in die Überlegungen einfloss.
Eine verbindliche Rückkaufvereinbarung wäre möglich.
Der Wert des Grundstücks wäre wohl mit einem unerschlossenen und unverplanten GE-Gebiet (10,00 €) zu vergleichen.
Unabhängig ob Verpachtung, Überlassung oder Verkauf – bei der Vertragsgestaltung sollten folgende Punkte bedacht werden:
? Abschluss eines Erschließungsvertrages zu Lasten des Bauträgers
? Vertragliche Regelung in Bezug auf die Zahlung der Herstellungsbeiträge Wasser und Abwasser (besonders wichtig im Falle einer Überlassung / Vermietung bzw. im Falle einer Rückkauf-Vereinbarung)
? Evtl. kostenlose Überlassung von Anlagen wie Einzäunung usw. (mögliche Weiternutzung durch die Stadt Vohenstrauß für Zwischenlager, Baustelleinrichtungen usw.)
Für die weiteren Gespräche wäre ein Grundsatzbeschluss des Stadtrates vorteilhaft, ob mit dem Vorhaben grundsätzlich Einverständnis besteht und ob sowohl Verpachtung als auch Verkauf des Grundstücks in Frage kommen.
Aussprache
StR Dr. Wappmann gibt zu erkennen, dass er nicht gegen das geplante Containerdorf als solche ist, sondern nur den vorgesehenen Standort als nicht geeignet hält. Seiner Meinung nach liegt dieser in einem abgelegenen, völlig dezentralen Bereich zwischen Vohenstrauß und Straßenhäuser, der keinen wirklichen Beitrag zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen beitragen kann. Es sollte deshalb ein anderer Standort gesucht werden, der etwas weiter von der Autobahn, aber doch Zentrumsnah wäre. 1. Bürgermeister Wutzlhofer hält entgegen, dass das geplante Grundstück etwas verkannt wird. So hätten die Flüchtlinge im Fall einer dortigen Unterbringung kurze Wege in das Schulzentrum und zu den Einkaufsmärkten. Der Fuß- und Radweg verläuft unmittelbar neben dem Grundstück und zur Autobahn hin befindet sich ein ausreichender Lärmschutzwall. Was die Integration betrifft, so könnte z.B. ein Kindergartencontainer auf dem Gelände errichtet werden. Darüber hinaus leistet der Arbeitskreis Asyl, der überwiegend im Verborgenen wirkt, einen überaus wichtigen Beitrag zur Integration der Flüchtlinge. Eine Aussage, die 2. Bürgermeister Münchmeier nur bestätigen kann. StR Dr. Gref sieht den Vorteil des geplanten Standorts bei der Übersichtlichkeit und Kontrollierbarkeit durch einen Sicherheitsdienst.