Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Roggenstein auf Übernahme der Rettungshundestaffel in den aktiven Dienst der Feuerwehr Roggenstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Stadtrates, 01.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 19. Sitzung des Stadtrates 01.10.2015 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 02.09.2015, das die Stadtratsfraktionen zur Kenntnisnahme erhalten haben, hat die Freiw. Feuerwehr Roggenstein beantragt, die Rettungshundestaffel der Feuerwehr Roggenstein als aktive Mitglieder der Feuerwehr Roggenstein aufzunehmen.

Hierzu ist aus der Sicht der Verwaltung folgendes zu bemerken:

Nach § 3 Abs. 1 AVBayFwG sind die gemeindlichen Feuerwehren in taktische Einheiten zu gliedern. Taktische Einheiten sind insbesondere der Trupp, die Staffel, die Gruppe und der Zug. Aufgaben dieser Einheiten sind nach Art. 4 Abs. 1 BayFwG der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst. Andere Aufgaben dürfen die Feuerwehren ausführen, wenn ihre Einsatzbereitschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird (Art. 4 Abs. 3 BayFwG).

Wenn es bei manchen, vor allem größeren Feuerwehren spezielle Einsatzgruppen, wie z.B. eine Tauchergruppe gibt, so dürfte nichts dagegen sprechen, wenn die Rettungshundestaffel der Freiw. Feuerwehr Roggenstein als eine derartige Spezialeinsatzgruppe bzw. eine Sondereinheit, angesehen wird. Insbesondere dann, wenn die Hundeführer der Einheit „Rettungshundestaffel“ gleichzeitig aktive Mitglieder der Feuerwehr sind. Es ist Aufgabe des jeweiligen Kommandanten, die Hundeführer als aktives Mitglied in die Feuerwehr aufzunehmen. Durch die Mitgliedschaft bei den Aktiven der Wehr ist auch Versicherungsschutz gegeben.

Was die Alarmierung der Rettungshundestaffel betrifft, so erfolgt diese z.B. bei der Freiw. Feuerwehr Aschheim seit geraumer Zeit über die Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München mit eigener Alarmschleife. Einsätze von Pflichtaufgaben wie der Brandbekämpfung oder technischen Hilfe, erreichen diese Mitglieder nicht. Der Grund dafür ist, dass es sich bei der Arbeit der Rettungshundestaffel nicht um eine Pflicht-, sondern um eine freiwillige Aufgabe handelt.

Auf Vorschlag der Feuerwehr Aschheim wird der Landesfeuerwehrverband Bayern bei der nächsten Novellierung des BayFwG anregen, den Art. 6 dahingehend zu ändern, als Sondereinheiten wie First Responder oder Rettungshunde aufgenommen werden, was bedeuten würde, dass die Mitglieder dieser Einheiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht an den Wohnort oder den Ort des Arbeitsplatzes gebunden sind.

Die Freiw. Feuerwehr Aschheim ist derzeit damit beschäftigt, eine Dienstanweisung für die Mitglieder der Rettungshundestaffel zu erstellen, in der die Alarmierung und die Teilnahme an Einsätzen geregelt sein sollen. Der Kommandant der Freiw. Feuerwehr Aschheim wurde gebeten, der Stadt Vohenstrauß zu gegebener Zeit ein Exemplar dieser Dienstanweisung zu übersenden.

Bei der Ablegung der deutschen Jugendleistungsspange in Floß am 26.09.2015 wurde Herr Kreisbrandrat Richard Meier von 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer über den Antrag der Freiw. Feuerwehr Roggenstein und die damit verbundene Problematik, vor allem in versicherungs-rechtlicher Hinsicht, in Kenntnis gesetzt. Dabei äußerte der Kreisbrandrat erhebliche Bedenken bezüglich der nicht im Gemeindegebiet wohnenden oder beschäftigten aktiven Mitglieder, ob im „normalen“ Feuerwehrdienst oder bei der Rettungshundestaffel. Inwieweit dies im Falle einer Novellierung des Art. 6 des BayFwG entsprechend geändert wird, wagte der Kreisbrandrat nicht zu beurteilen.

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat, eine Entscheidung über den Antrag der Freiw. Feuerwehr Roggenstein vorerst und zumindest solange zurückzustellen, bis der bayerische Gesetzgeber über die Änderung des Art. 6 BayFwG entschieden hat und sichergestellt ist, dass auch für die bei der Rettungshundestaffel zum Einsatz kommenden Mitglieder, unabhängig von ihrem Wohnort und Arbeitsplatz Versicherungsschutz genießen.

Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, darüber hinaus in der Angelegenheit ein klärendes Gespräch mit Herrn Kreisbrandrat Richard Meier zu führen. Über das Ergebnis ist dem Stadtrat zu gegebener Zeit zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.11.2015 12:06 Uhr