Ausnahmegenehmigung vom Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t für den Hütbrunnenweg (Verbindung KrNEW 50-KrNEW32)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses, 14.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 14.10.2015 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Die Firma Josef Reger Bau GmbH, Am Forst 2, hat mit Schreiben vom 23.09.2015 eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t im Hütbrunnenweg beantragt. Es handelt sich um 2 LKW und 1 Traktor (bis max. Gesamtgewicht mit Anhänger von 50 t). Bisher wurden für die Firma Reger 3 Ausnahmegenehmigungen erteilt, die bis 14.12.2016 bzw. 01.07.2017 (bis max. 44 t Gesamtgewicht mit Anhänger) gültig sind.

Beschluss

Dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Hütbrunnenwegs wird zugestimmt, da in den nächsten Jahren der Ausbau dieser Straße wegen der Erweiterung des „Gewerbegebiets Ost“ wohl notwendig sein wird.

7 : 0

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 28.12.2015 11:50 Uhr