Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West";
Jahresprogramm 2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
20. Sitzung des Stadtrates, 05.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Stadtbau Amberg GmbH die Bedarfsermittlung Städtebauförderung gemäß Ziff. 22. 1 StBauFR 2007 für das Jahr 2016 erstellt und legt diese dem Stadtrat hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die in der Bedarfsermittlung enthaltenen Maßnahmen entsprechen im Wesentlichen denjenigen des vergangenen Jahres; als neue Maßnahme wurde die Erstellung eines Geschäftsflächenprogramms (als zusätzliche Möglichkeit der Förderung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms) aufgenommen.
Die Überarbeitung der Gestaltungssatzung wurde auf Vorschlag der Regierung der Oberpfalz bis zur Vorlage des fertiggestellten ISEK nach hinten verschoben.
Weitere neue Maßnahmen sollten nach Auffassung der Verwaltung erst nach Vorliegen des ISEK in die künftigen Jahresprogramme aufgenommen werden.
Die förderfähigen Kosten in 2016 betragen nach der vorliegenden Aufstellung 690.500 €; diese werden im Regelfall mit 60 v.H. bezuschusst. Das sind 414.300 €.
Der Eigenanteil der Stadt beträgt 40 v.H. und beläuft sich demnach auf 276.200 €.
Wie alljährlich wird an dieser Stelle ausgeführt, dass es sich um die Anmeldung von Maßnahmen im Städtebauförderungsprogramm handelt; sollten diese umgesetzt werden, so bedarf es für die jeweilige Einzelmaßnahme separater Beschlüsse des Stadtrats.
Den Fraktionen wurde das Jahresprogramm 2016 vorab zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Die vorgelegte Bedarfsermittlung Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2016 wird hiermit genehmigt.
Die Stadt beantragt vor Durchführung der Maßnahmen Finanzhilfen aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ entsprechend den jeweils gültigen Städtebauförderungsrichtlinien.
Es wird versichert, dass die gemeindlichen Eigenmittel im Rahmen des Haushaltsplanes aufgebracht werden. Die Stadt verpflichtet sich, den eigenen Kostenanteil von voraussichtlich 276.200 € bereitzustellen und evtl. anfallende Zinsen und Tilgungsleistungen zu tragen, falls die ausgereichten Fördermittel nach Maßnahmenbeschluss in Darlehen umgewandelt werden sollten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 28.12.2015 11:47 Uhr