Anordnung einer Tempo-30-Zone in der Wittschauer Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses, 08.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In der Wittschauer Straße findet, bedingt durch die Schulen, die katholische Stadtpfarrkirche und das Caritas Altenheim- und Pflegeheim ein überdurchschnittlich hoher Fußgängerverkehr statt. Seit Fertigstellung des Verbindungsweges Pfarrgasse/Krapfenbauer-Parkplatz Rathausrückseite ist hier als Verlängerung des Fußweges Sophienstraße-Heimatmuseum-Wittschauer Straße eine größere Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die diesen Weg zum Omnibusparkplatz am Marktplatz benutzen, festzustellen. Der gesamte Schulbusverkehr führt über die Ortsstraßen Hinter’m Schloß, Wittschauer- und Pestalozzistraße. Die Pestalozzistraße und Hinter’m Schloß sind zum größten Teil als verkehrsberuhigter Bereich, bzw. als Tempo-30-Zone beschildert. Der Bereich Wittschauer Straße ab Einmündung „Schöfer-Kreuzung“ bis Einmündung Pfarrgasse würde bei Anordnung von Z 274.1-40 (Tempo-30-Zone) im Hinblick auf die Verkehrssicherheit — vor allem für die Schulwegsicherheit — eine weitere positive Maßnahme bedeuten.
Beschluss
Für die Wittschauer Straße wird Zeichen 274 (Tempo-30 Zone) angeordnet.
7 : 0
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 31.05.2016 10:29 Uhr