Überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung 2011 bis 2014 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Textziffer 17 a und 17 b; Anpassung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS), Erlass einer Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Vohenstrauß (2. Änderungssatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Stadtrates, 14.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 14.01.2016 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Im Bericht zur überörtlichen Kassen- und Rechnungsprüfung 2011 bis 2014 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ist unter Textziffer 17 a+b folgendes vorgetragen:
Im Berichtszeitraum galt die Erschließungsbeitragssatzung (EBS) vom 22.11.1994 (rückwirkend ab 26.09.1990).
a)  Nach § 2 Abs. 5 der Satzung ist der Aufwand für den erforderlichen Wendehammer (nur) bis zur zweifachen Gesamtbreite der Sackgasse beitragsfähig. Um den Aufwand für die erforderlichen Erschließungsanlagen vollständig in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbeziehen zu können (§ 129 Abs. 1 BauGB), empfehlen wir, die genannte Bestimmung dahingehend zu ändern, dass die Kosten für die erforderlichen Wendehämmer in voller Höhe beitragsfähig sind.
b) Wir empfehlen, im Interesse der Rechtsklarheit und der Refinanzierbarkeit beitragsfähiger Aufwendungen, den „gemeinsamen Geh- und Radweg“ ausdrücklich in § 2 EBS, der Art und Umfang der beitragsfähigen Erschließungsanlagen regelt (vgl. auch § 132 Nr. 1 BauGB), aufzunehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.10.2007, AZ. 6 CS 06.1088, sowie BayVGH, Urteil vom 25.10.2006, Az. 6 BV 03.2517, BayVBl 2007, 143). Dies ist darüber hinaus von Bedeutung, wenn sich ein Erschließungsträger verpflichtet, die im Bebauungsplangebiet vorgesehenen Erschließungsanlagen i.S. von § 2 EBS auf seine Kosten herzustellen oder herstellen zu lassen.

Die vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ausgesprochenen Empfehlungen werden von der Stadtverwaltung als sinnvoll erachtet. Eine Umsetzung in Satzungsrecht wird vorgeschlagen.
Den Stadtratsfraktionen liegen vor:
?        Entwurf der „Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Vohenstrauß (2. Änderungssatzung)“

  • Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgeschlagenen Regelung

Beschluss

Nach Beratung über die durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband empfohlenen Änderungen der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Vohenstrauß (EBS) beschließt der Stadtrat:
Wortlaut und Inhalt der dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten „Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Vohenstrauß (2. Änderungssatzung)“ werden genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungssatzung auszufertigen und bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.02.2016 11:25 Uhr