6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung des Baugebiets "Sommerwiesen" betreffend; hier: Neufestsetzung der Nutzungsart für das Grundstück Fl.Nr. 1435 Gem. Vohenstrauß; - zu den Stadtratsbeschlüssen vom 30.07.2015 Nr. 17/3 und 17/4 -
Daten angezeigt aus Sitzung:
25. Sitzung des Stadtrates, 03.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 30.07.2015 für die Ausweisung eines neuen Baugebiets die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Im Zuge dieser beiden Bauleitplanverfahren sollte u.a. das Grundstück Fl.Nr. 1435 als WA-Fläche ausgewiesen werden. Das Grundstück befindet sich im derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan dargestellten GE-Gebiet.
Bei einem überaus angenehmen Gespräch mit den Grundstückseigentümern am 20.08.2015 gaben diese unmissverständlich zu erkennen, dass sie mit einem Verkauf nicht einverstanden sind. Die Eigentümer wurden darauf hingewiesen, dass das Grundstück, sollte es für eine Wohnbebauung nicht zur Verfügung gestellt werden, im Flächennutzungsplan künftig als Grünfläche vorgesehen wird. Die Eigentümer erbaten sich hierauf für eine endgültige Entscheidung über einen Verkauf einige Wochen Bedenkzeit. Einige Zeit später erhielt die Stadt telefonisch die Mitteilung, dass keine Verkaufsabsicht besteht.
Beschluss
Nachdem seitens der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1435 der Gemarkung Vohenstrauß keine
Bereitschaft zum Verkauf an die Stadt Vohenstrauß besteht, beschließt der Stadtrat Vohenstrauß nach kurzer Beratung was folgt:
Im Zuge der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß wird die Nutzungsart für das Grundstück Fl.Nr. 1435 der Gemarkung Vohenstrauß als GE-Gebiet aufgehoben und das genannte Grundstück künftig als Grünfläche ausgewiesen. Der Stadtratsbeschluss vom 30.07.2015 Nr. 17/3 wird insofern geändert.
Der Einleitungsbeschluss des Stadtrats Vohenstrauß vom 30.07.2015 Nr. 17/4 wird insofern abgeändert, als das Grundstück Fl.Nr. 1435 der Gemarkung Vohenstrauß aus dem Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Sommerwiesen“ herausgenommen wird.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 02.05.2016 13:59 Uhr