Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 950 der Gemarkung Waldau (Nähe Zieglmühle)
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall wäre die Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB gegeben (widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes - § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB – und lässt die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten - § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB-).
Zur Regelung der Erschließungsfrage, wurde seitens der Verwaltung ein Erschließungsvertrag ausgearbeitet und dem Antragstellern zur Unterschrift vorgelegt.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen. Die Vorlage der Bauunterlagen soll erst erfolgen, wenn der zu schließende Erschließungsvertrag von dem Antragsteller unterschrieben an die Stadt Vohenstrauß zurückgegeben wurde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.05.2016 11:43 Uhr