Bauantrag über die Wohnhauserweiterung auf der best. Dachterrasse; Baugrundstück: Fl.Nr. 206 der Gemarkung Vohenstrauß (Bahnhofstraße 8)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.05.2016 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß. Dem städtebaulichen Berater, Herrn Meiller, wurde der eingereicht Bauantrag zugeleitet, um zu dem geplanten Vorhaben seine städtebauliche Stellungnahme abzugeben. Seiner Stellungnahme (E-Mail vom 23.05.2016) ist zu entnehmen, dass das Material der Eindeckung und die Dachneigung zu bemängeln sind.
Die Stellungnahme – E-Mail – wurde den Ausschussmitgliedern in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Der Erste Bürgermeister und der Antragsteller führten auch Gespräche, bei denen angesprochen wurde eventuelle Umplanungen bezüglich des Materials für die Dacheindeckung vorzunehmen. Geänderte Antragsunterlagen wurden bis jetzt nicht eingereicht.

In der Vergangenheit wurden immer wieder einmal Anträge eingereicht, bei denen das gleiche Dachmaterial (Blechdach) wie bei diesem Bauvorhaben verwendet werden sollte. Einer Abweichung ist bisher nicht zugestimmt worden. Es wird aus Grundsätzen der Gleichbehandlung empfohlen, hier ebenfalls einer Abweichung von der Gestaltungssatzung nicht zuzustimmen.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Der oben genannte Antrag auf Baugenehmigung wird abgesetzt, es wird über das gemeindliche Einvernehmen nicht entschieden.

Es wird abgewartet ob der Bauherr geänderte Baupläne, entsprechend der geführten Gespräche, vorlegt. Der Bauantrag ist dem Bau- und Umweltausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen erneut zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.06.2016 11:22 Uhr