Asylstraße; Parkregelung nach Verlegung des Gehsteiges
Daten angezeigt aus Sitzung: 7. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses, 27.09.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Wirtschafts- und Verkehrsausschuss | 7. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses | 27.09.2016 | ö | beschliessend | 8 |
Sach- und Rechtslage
In der Asylstraße wurde auf der rechten Seite stadtauswärts das Parken zeitlich beschränkt, da der Verkehr aufgrund von Dauerparkern bei Begegnungsverkehr immer auf den Seitenstreifen ausweichen musste, auf dem sich Fußgänger, insbesondere Kinder, aufhielten.
Nach Verlegung des Gehsteiges ist auf der Seite des Kindergartens ein Seitenstreifen entstanden, der nun zum Parken genutzt werden kann. Die Parkmöglichkeiten könnten auf diese Seite verlegt werden.
Beschluss
Der Einmündungsbereich Asylstraße-Bahnhofstraße wird nicht mit absolutem Haltverbot (Z 283) beschildert. Die Situation soll vorerst beobachtet werden. Dagegen wird ab Anwesen Asylstraße 4 bis zur Einmündung Mühlweg absolutes Haltverbot (Z 283) angeordnet. Eine Parkscheibenregelung für die Parkbucht entlang des Evang. Kindergartens wird nicht angeordnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2017 09:28 Uhr