26. Änderung des Regionalplans Region Oberpfalz-Nord, Neufassung des Kapitels B IV „Wirtschaft“ (bisher „Gewerbliche Wirtschaft“) ohne bisherigen Abschnitt 2.1 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“ und Aufhebung der Kapitel B V „Arbeitsmarkt“ und B VII "Erholung"; Stellungnahme im Rahmen der ergänzenden Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Stadtrates, 12.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 37. Sitzung des Stadtrates 12.01.2017 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 beschlossen, das ergänzende Beteiligungsverfahren zu der im Betreff genannten Regionalplanfortschreibung durchzuführen. Die 26. Änderung beinhaltet die Neufassung des Kapitels B IV „Wirtschaft“ (bisher „Gewerbliche Wirtschaft“) ohne bisherigen Abschnitt 2.1 „Gewinnung und Sicherung von „Bodenschätzen“ und die Aufhebung der Kapitel B V „Arbeitsmarkt“ und B VII „Erholung“. In das ergänzte Beteiligungsverfahren wurde auch die Stadt Vohenstrauß mit einbezogen und von der Regierung der Oberpfalz mit Sachreiben vom 06.12.2016 um Stellungnahme bis zum 31.01.2017 gebeten. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den Änderungen, die sich im Vergleich zum Erstentwurf ergeben haben, abgegeben werden können. Wird innerhalb der Frist keine Stellungnahme abgegeben, so wird angenommen, dass mit der Fortschreibung des Regionalplans Einverständnis besteht. Der ergänzte Fortschreibungsentwurf ist auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord unter dem Direktlink http://www.oberpfalz-nord.de/wirtschaft.htm einsehbar.

Das Schreiben der Regierung haben die Fraktionssprecher in Ablichtung zur Kenntnisnahme und Vorberatung in den Fraktionen erhalten.

Aus der Sicht der Verwaltung ist festzustellen, dass sich die Ziele und Grundsätze zur Förderung und Stärkung der Wirtschaft in der überarbeiteten Neufassung des Kapitels B IV auf den Standort Maxhütte, auf die interregionale Entwicklungsachse Regensburg – Städtedreieck – Wackersdorf/Schwandorf, auf die Industrie- und Gewerbegebiete am Autobahnkreuz A 6 und A 93 sowie auf die Güterverkehrszentren Wiesau und Weiherhammer konzentrieren. Weiter wird immer wieder der Verein „das plus der Oberpfalz“ mit seinen Vermarktungs- und Entwicklungsaktivitäten hingewiesen.

Beim Grundsatz 7.2 hinsichtlich der Entwicklung des Tourismus wird darauf hingewiesen, dass durch die Klimaänderungen zu erwarten ist, dass sich die Voraussetzungen für den Wintersport in der Region verschlechtern werden. Aus diesem Grunde wurde der Grundsatz um folgenden Satz ergänzt:

„Im Sinne eines nachhaltigen und umweltschonenden Tourismus ist jedoch von einer Aufrechterhaltung unter Zuhilfenahme künstlicher Hilfsmittel (z.B. in Form von Beschneiungsanlagen oder Schneekanonen) abzusehen.“

Die Umsetzung des vorgenannten Grundsatzes würde das „Aus“ für das Ski- und Snowboardzentrum Fahrenberg bedeuten.

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß nimmt von der 26. Änderung des Regionalplans Region Oberpfalz-Nord, die Neufassung des Kapitels B IV „Wirtschaft“ betreffend, Kenntnis und beschließt:

Der in Ziff. 7.2 aufgenommene Grundsatz
„Im Sinne eines nachhaltigen und umweltschonenden Tourismus ist jedoch von einer Aufrechterhaltung unter Zuhilfenahme künstlicher Hilfsmittel (z.B. in Form von Beschneiungsanlagen oder Schneekanonen) abzusehen.“

ist ersatzlos zu streichen, da dieser für die Betreiber von Skiliftanlagen und Loipen für Ski-Langläufer eine unzumutbare Härte bedeuten würde. 

Ansonsten werden gegen die 26. Änderung keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Datenstand vom 14.02.2017 11:48 Uhr