Bezüglich des vorerwähnten Tagesordnungspunkts hat sich die VR Sier am 04.01.2017 mit folgender Anfrage an die Sachbearbeiterin für Bauleitplanung beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, Frau Christina Bauer, gewandt:
„Vor knapp zwei Jahren wollte die Stadt Vohenstrauß am westlichen Ortsrand von Oberlind (an der Messerpaint) das Grundstück Fl.Nr. 108/16 der Gemarkung Oberlind (s. beil. Luftbild) durch eine Ortsabrundungssatzung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Oberlind einbeziehen und so Baurecht schaffen. Aufgrund der negativen Stellungnahme des Herrn Wirth, hat der Stadtrat dann das Verfahren für den Satzungserlass eingestellt.
Nun ist die Situation so, dass das Grundstück Fl.Nr. 108/19 mittlerweile bebaut ist. Für die daran angrenzende Teilfläche aus dem Grundstück hat sich ein Interessent gemeldet, der die Teilfläche sofort kaufen würde, wenn ihm zugsichert wird, eine Baugenehmigung zu erhalten. Zwischenzeitlich hat sich ein weiterer Interessent für eine ca. 1.500 m² große Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 108/18 gemeldet. Dies bedeutet, dass einschl. der Parzelle Nr. 108/17 gerade einmal 3, maximal 4 Wohnhäuser entstehen werden bzw. können. Hierfür einen Bebauungsplan aufzustellen, wie von Herrn Wirth gefordert, halte ich für übertrieben und unverhältnismäßig (dies ist nicht nur meine Meinung, sondern auch die der Kollegen unseres Bauamtes, des Bürgermeisters und des Stadtrats). Es müsste doch möglich sein, eine Einbeziehungs- bzw. Ortsabrundungssatzung zu erlassen. Das Risiko, dass eine solche Satzung angefochten werden würde, halte ich für sehr gering – denn wer hätte schon ein Interesse daran. Denkbar wären auch Einzelbaugenehmigungen für Außenbereichsgrundstücke (ähnliche Beispiele gibt es im Gemeindegebiet von Vohenstrauß zur Genüge). Zu berücksichtigen ist auch, dass die Baugrundstücke durch die in der Straße „Messerpaint“ verlegten Wasser- und Abwasserleitungen sowie durch die bereits in den Grundstücken vorhandenen Hausanschlüsse voll erschlossen sind. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Angelegenheit mit ihrem „neuen“ Baujuristen besprechen könnten.“
Am 04.01.2017 hat sich VR Sier weiterhin mit folgender Anfrage an Frau Bauer gewandt:
„Nach meiner Mail vom 04.01.2017 habe ich in der Fundstelle Nr. 23/2016 unter Rd.Nr. 283 einen interessanten Beschluss des BVerwG vom 08.10.2015 gelesen. Unter Auslegung dieses Beschlusses handelt es sich nach unserer Auffassung bei den Grundstücken Fl.Nrn. 108/16, 108/17 und 108/19 um einen Bereich nach § 34 BauGB.
Begründung: Die extreme Hanglage an der südlichen Grenze und der dichte Hecken- und Baumbestand am nordwestlichen Rand erzeugen den Eindruck der Geschlossenheit und Zugehörigkeit zu dem östlich gelegenen Bebauungszusammenhang des Innerortsbereichs „Messerpaint“.
Damit würden sich eine Ortsabrundungssatzung sowie ein Bebauungsplan erübrigen.
Wie ist Ihre Meinung bzw. die des Baujuristen dazu? Könnten Sie mir diese bis kommenden Donnerstag mitteilen, da am gleichen Abend Stadtratssitzung ist?“
Bis zur heutigen Stadtratssitzung erfolgte auf keine der beiden Anfragen eine Antwort seitens des Landratsamtes. Im Hinblick auf das konkret geplante Vorhaben des Interessenten sollte der Stadtrat den Einleitungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für die Aufstellung eines Bebauungsplanes fassen. Ein Vollzug dieses Beschlusses und die Durchführung der entsprechenden Bauleitplanverfahren kämen aber nur dann in Betracht, wenn das Landratsa
mt Neustadt a.d. Waldnaab weiterhin auf der Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht.