Jahresrechnungen 2013 und 2014;
Feststellung und Entlastung
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Stadtrates, 12.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die Jahresrechnungen für die Jahre 2013 und 2014 wurden in der Zeit vom 10.-11.11. 2014 und 27.10.-28.10.2015 vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Über das Ergebnis dieser Rechnungsprüfungen wurde der Stadtrat in der Sitzung am 02.12.2016 vom Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn StR Wolfgang Töppel, informiert.
Es lagen keine Beanstandungen vor.
Nach Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung alsbald die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über deren Entlastung.
Vom rechnerischen Ergebnis der Jahresrechnungen wurde der Stadtrat bereits in den Sitzungen am 06.03.2014 (für das Haushaltsjahr 2013) und am 05.03.2015 (für das Jahr 2014) in Kenntnis gesetzt.
Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind diese Ergebnisse beigefügt.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
1. Die Ergebnisse der Jahresrechnungen für die Jahre 2013 und 2014 werden, wie in den
beigefügten Anlagen 1 und 2 ausgewiesen, hiermit festgestellt.
Die beiden beigefügten Anlagen 1 und 2 werden zu Bestandteilen dieses Beschlusses erklärt.
Abstimmung: 20 : 0
2. Die Entlastung wird dem Ersten Bürgermeister als dem Leiter der Gemeindeverwaltung erteilt.
Er nimmt daher bei der Abstimmung über die Entlastung wegen persönlicher Beteiligung (Art.
49 Abs. 1 Satz 1 GO) nicht teil.
Für die beiden Jahresrechnungen 2013 und 2014 wird hiermit die Entlastung erteilt.
Abstimmung: 19 : 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2017 11:48 Uhr