Neubau eines Pfarr- und Jugendheimes durch die Kath. Kirchenstiftung Vohenstrauß; hier: Antrag auf Bezuschussung der Einrichtung und Ausstattung


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Stadtrates, 12.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 37. Sitzung des Stadtrates 12.01.2017 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

In der Stadtratssitzung am 05.02.2015 wurde beschlossen, der Kath. Kirchenstiftung Vohenstrauß für den Abbruch und die Neuerrichtung eines Pfarr- und Jugendheimes einen Zuschuss in Höhe von 3 v. H. der förderfähigen Baukosten zu gewähren.

Dieser Zuschuss ist mittlerweile an die Kirchenstiftung geleistet worden. Er belief sich auf 35.960,88 €.

Im Rahmen der Diskussion zum damaligen Förderantrag kam die Rede auch auf Fördermöglichkeiten für die Einrichtung des Hauses; hierzu wurde jedoch bestimmt, dass die Kath. Kirchenstiftung zu gegebener Zeit einen gesonderten Förderantrag einreichen sollte.


Mit Schreiben vom 28.11.2016 bittet Herr Dekan Alexander Hösl den Stadtrat zu prüfen, inwieweit auch ein Zuschuss für die Ausstattung und Einrichtung des neuen Pfarrheimes gewährt werden kann.
Diesem Schreiben lagen Unterlagen hinsichtlich Art und Kosten der Ausstattung bzw. Einrichtung bei.

Die Unterlagen (erstellt durch das Architekturbüro Schönberger, Tännesberg) weisen folgende Ausgaben aus:

Einrichtung/Ausstattung                        113.676,51 €
zzgl. Baunebenkosten                          17.501,49 €
Summe                                        131.179,00 €

Sonstige Kosten                                  14.684,10 €

Gesamte nachgewiesene Kosten:                145.863,10 €

Den Fraktionen liegen die Unterlagen für diese Kosten vor, da eine Vermengung von Einrichtung und Ausstattungsgegenständen stattgefunden hat.

Die Verwaltung formuliert in diesem Fall keinen Beschlussvorschlag, da in der Vergangenheit regelmäßig nur die förderfähigen Baukosten bezuschusst worden sind.
Lediglich im Fall der Simultankirchenstiftung, bei dem die Anschaffung einer Orgel bezuschusst wurde, gab es bislang eine Abweichung von dieser Praxis.

Damals wurde ein Pauschalzuschuss in Höhe von 1.000 € zuzüglich 3.v.H. der Baukosten für den Einbau der Orgel gewährt (1.815,81 €).

Bezüglich des eingangs erwähnten Stadtratsbeschlusses vom 05.02.2015 ist noch auszuführen, dass sich nach damaliger Annahme der zu erwartenden Baukosten ein Zuschussbetrag von 38.170,50 € errechnet hätte (maximaler Baukostenzuschuss jedoch 40.000 €).
Gegenüber der damaligen Kostenermittlung haben sich die förderfähigen Kosten etwas reduziert.

Aussprache und Beschluss

VR Dötsch verweist nochmals auf den gewährten Baukostenzuschuss, der sich bei entsprechend hohen Baukosten auf maximal 40.000 € hätte belaufen können. Nachdem die Baukosten erfreulicherweise aber wesentlich geringer waren, reduzierte sich der Zuschuss letztendlich auf 35.960,88. Somit „sparte“ sich die Stadt einen Betrag von 4.039,12 €. Bei wohlwollender Behandlung des erneuten Antrags der Kath. Kirchenstiftung auf Bezuschussung der Einrichtung und Ausstattung könnte dieser „eingesparte“ Betrag gewährt werden. 1. Bürgermeister Wutzlhofer ist der Meinung, dass zuerst darüber entschieden werden sollte, ob für die Inneneinrichtung überhaupt ein Zuschuss gewährt wird, denn im Falle einer Ablehnung würde sich eine Diskussion über die Höhe erübrigen.

Mit 19 : 1Stimmen beschließt der Stadtrat, dem Antrag der Kath. Kirchenstiftung stattzugeben und einen Zuschuss für die Einrichtung und Ausstattung für das neue Pfarrheim zu gewähren.

Weitere Aussprache und Beschluss

Aufgrund der positiven Entscheidung des Stadtrats bittet 1. Bürgermeister Wutzlhofer nun um Vorschläge zur Höhe des Zuschusses. Die CSU-Fraktion, erklärt StR Maier, hat sich diesbezüglich Gedanken gemacht und schlägt in Anbetracht der Tatsache, dass das Pfarrheim auch von zahlreichen nichtkirchlichen Institutionen wie den Senioren- und Krabbelgruppe genutzt und von kirchlicher Seite aus eine starke Jugendarbeit geleistet wird, einen Zuschuss von pauschal 5.000,-- € vor. Die FDP/UW-Fraktion hingegen, so StR Gösl, kann sich mehr mit dem vom Kämmerer wohlwollend ins Gespräch gebrachten Betrag, gerundet auf 4.000,-- € anfreunden. StR Gleixner zeigt sich, so wörtlich, „platt“ über die Vorgehensweise, nachdem sich die Fraktionssprecher bei der Vorberatung anders verständigt hatten und nun völlig andere Zahlen ins Gespräch gebracht werden. Eine Vorgehensweise, die StR Gleixner mehr als merkwürdig empfindet. Die FW-Fraktion könne sich aber dem Vorschlag der FDP/UW-Fraktion anschließen.

Der Reaktion von StR Gleixner hält 1. Bürgermeister Wutzlhofer entgegen, dass die Beratungen in den Fraktionssprechersitzungen kein Dogma darstellen. Es ist richtig, dass über einen bestimmten Betrag gesprochen, gleichzeitig aber die Empfehlung gegeben wurde, über diesen fraktionsintern zu beraten. Insofern ist es völlig legitim, wenn sich eine Fraktion auf einen anderen Zuschussbetrag einigt und diesen im Stadtrat vorschlägt. Auch ist es eine logische Vorgehensweise, wenn zuerst entschieden wird, ob überhaupt ein Zuschuss gewährt und anschließend über dessen Höhe diskutiert wird.

StR Töppel schlussfolgert aus den Ausführungen des Bürgermeisters, dass somit die FW-Fraktion auch einen Betrag von 10.000,-- vorschlagen könnte. Dies sei richtig, antwortet der Sitzungsleiter. Jede Fraktion habe ihr eigenes Vorschlagsrecht, jedoch entscheide letztendlich der Stadtrat mit der entsprechenden Mehrheit.

StRin Bauer begründet ausführlich den Vorschlag der CSU-Fraktion. So werden von der Kath. Kirchengemeinde rund 180 Kinder und Jugendliche betreut, sei es in den Ministrantengruppen, im Kinder- und Jugendchor, etc. Da alle Arbeiten werden ehrenamtlich geleistet werden, wäre der angeregte Zuschuss von 5.000 € als Wertschätzung anzusehen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass die Pfarrei eine kleine Küche eingerichtet hat, um den Jugendlichen optimale Bedingungen bieten zu können. Anzumerken ist auch, dass die Stadt über kein eigenes Jugendzentrum verfügt, weshalb die Kirche die Aufgaben einer solchen Einrichtung übernommen hat. StRin Bauer gibt auch zu bedenken, dass es sich beim Bau des neuen Pfarrheimes um eine wohl einmalige Angelegenheit handelte und das Geld dort gut aufgehoben ist. Als Mitglied der Kirchenverwaltung sähe sie es natürlich gern, wenn die Stadt eine finanzielle Zuwendung gibt und wäre auch dankbar, wenn der Betrag höher wäre als erhofft.

2. Bürgermeister Münchmeier weist nochmals darauf hin, dass bei höheren Baukosten die Stadt den „gedeckelten“ Zuschuss von 40.000 € gezahlt und darüber hinaus über eine zusätzliche Bezuschussung der Inneneinrichtung entschieden hätte. Diese Tatsache und die Argumente von StRin Bauer haben die CSU-Fraktion dazu bewogen, sich für einen höheren Zuschuss einzusetzen.

Für StR Gösl kann in vorliegendem Falle die Genehmigung eines höheren Zuschusses generell nicht im Sinne des Stadtrats sein, da damit das „berühmte Türchen“ geöffnet wird. Wenn dieses Mal die Großzügigkeit der Stadt noch großzügiger ausgelegt wird, so wird beim nächsten Zuschussantrag, von wem auch immer, noch mehr Großzügigkeit erwartet. Aus diesem Grunde hält StR Gösl einen Betrag von 4.000 € als völlig ausreichend.

StR Töppel findet es für unverständlich, wenn der Stadtrat einerseits einen Grundsatzbeschluss für eine Maximalförderung von 3 % fasst, andererseits dann beschließt, eine höhere Förderung zu genehmigen. 1. Bürgermeister Wutzlhofer versucht nochmals zu verdeutlichen, dass der Grundsatzbeschluss für die 3 % nur die Baukosten betrifft. So wurde auch für die neue Orgel in der Simultankirche ein zusätzlicher, pauschaler Zuschuss von 1.000 € gewährt.

Für StR Dr. Gref wäre die Konsequenz aus der heutigen Diskussion, über eine Aufhebung der 3 %-Regelung nachzudenken und stattdessen, über jeden Antrag im Einzelfall zu beraten und zu entscheiden. 1. Bürgermeister Wutzlhofer sieht dies anders, zumal sich der Stadtrat bislang stets an den Grundsatzbeschluss gehalten hat und in keinem Fall mehr als 3 % der Baukosten bewilligt hat. Der erneute Antrag hat nichts mit den Baukosten zu tun, sondern handelt es sich um die Bitte auf Gewährung einer freiwilligen Leistung.

Wenn der Stadtrat seinerzeit gewollt hätte, dass neben den 3 % der Baukosten weitere Zuschüsse gewährt werden können, dann wäre der Beschluss auch so gefasst worden, gibt StR Dr. Gref zu bedenken. 2. Bürgermeister Münchmeier widerspricht dem insofern, als bislang über jeden Zuschussantrag, so z.B. für die Anschaffung eines Rasenmähertraktors eines Sportvereins, gesondert und unabhängig von einem möglichen Baukostenzuschuss entschieden hat. Auch beim heutigen Antrag handelt es sich einen völlig neuen Zuschussantrag, der mit dem bereits genehmigten Baukostenzuschuss nichts zu tun hat. Dieser Vergleich hinkt in den Augen von StR Dr. Gref, da bei Zuschussanträgen von Vereinen im Vorfeld keine Baukostenzuschüsse bewilligt wurden.

Sicherlich ist jedes Stadtratsmitglied bereit, sich für einen Zuschuss auszusprechen, versucht StR Gösl die Gemüter zu beruhigen. Letztendlich dürfte es nur um die Höhe gehen. Die CSU-Fraktion würde sich somit nichts vergeben, wenn sie dem Vorschlag auf 4.000 € zustimmt. So gesehen, hält StR Woldrich entgegen, könnten sich die anderen Fraktionen auch dem Vorschlag der CSU-Fraktion anschließen.

StR Gleixner weist nochmals darauf hin, dass es in der Fraktionssprechersitzung eine andere Diskussionsgrundlage gab. Künftig werde er einen Antrag zur Geschäftsordnung dahingehend stellen, dass erst die Höhe eines möglichen Zuschussbetrages festgelegt und dann die Entscheidung darüber getroffen wird, ob dieser gewährt wird oder nicht. Aus seiner Sicht müsse die Verfahrensweise anders gehandhabt werden. Sein Ärger ist nicht hervorgerufen über den Zuschussantrag der kath. Kirchenstiftung, sondern durch die Art des Vorgehens.

StR Töppel findet die Vorgehensweise in der Angelegenheit etwas „hinterhältig“, da die anderen Fraktionen von dem höheren Zuschuss, wie von der CSU-Fraktion vorgeschlagen, nichts wussten, aber darüber abstimmen sollen. Für 1. Bürgermeister Wutzlhofer stellt sich die Frage, ob die anderen Fraktionen bei dem bereits gefassten Beschluss über die Gewährung des Zuschusses nicht zugestimmt hätten, wenn ihnen der Vorschlag der CSU-Fraktion vorher bekannt gewesen wäre. Es werden auch künftig immer wieder Zuschussanträge bei der Stadt eingehen, bei denen die Fraktionen unterschiedlicher Meinung sein werden, letztendlich aber darüber diskutiert und abgestimmt werden muss.

Bürgermeister Wutzlhofer lässt nun über den von der CSU-Fraktion vorgeschlagenen Zuschussbetrag von 5.000 € abstimmen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 9 Stimmen

Damit gewährt die Stadt Vohenstrauß der kath. Kirchenstiftung Vohenstrauß für die Einrichtung und Ausstattung des neuen Pfarr- und Jugendheimes „St. Marien“ einen Zuschuss in Höhe von 5.000 €.

Nach der Abstimmung erlaubt sich StR Gleixner die Bemerkung, dass ein Beschluss über einen Zuschuss in Höhe von 4.039,12 € einstimmig ausgefallen wäre. Ein derartiges Votum hätte nach außen hin ein schöneres Erscheinungsbild abgegeben.


Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2017 11:48 Uhr