Bauantrag über die Sanierung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 63 der Gemarkung Vohenstrauß (Friedrichstraße 12)
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß. Der städtebauliche Berater, Herr Meiller, wurde im Rahmen der städtebaulichen Beratung mit einbezogen. In seiner Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben, in Form einer E-Mail vom 18.01.2017, stimmt er dem geplanten Vorhaben grundsätzlich zu.
In den Bauantragsunterlagen ist auch dargestellt, dass an dem Gebäude ein Vollwärmeschutz errichtet werden soll. Da das zu sanierende Wohn- und Geschäftshaus mit ihrer jetzigen Außenfassade mit zwei Gebäudefronten an der Grundstücksgrenze steht würde mit der Anbringung des Vollwärmeschutzes eine Überbauung von städtischen Grundstücken stattfinden. Eine Gebäudeseite grenzt zudem an die schmale Sophienstraße an. Diese würde hierdurch noch einmal verengt werden.
Beschluss
Über den Bauantrag wird nicht entschieden.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Bauantrag ist auch die Grundstücksangelegenheit (Überbauung der städtischen Grundstücke) mit zu behandeln. Die Entscheidung über Grundstücksangelegenheiten ist dem Stadtrat vorbehalten. Aus diesem Grund verweist der Bauausschuss diesen Bauantrag in seiner Gesamtheit an den Stadtrat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.04.2017 08:53 Uhr