Am 18.01.2017 wurde der Bauantrag für das oben genannte Bauvorhaben bei der Stadt Vohenstrauß eingereicht. Am gleichen Tag fand auch die 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. In dieser wurde der Bauantrag als zusätzlicher Tagesordnungspunkt mit aufgenommen und bereits einmal beraten.
Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß. Der städtebauliche Berater, Herr Meiller, wurde im Rahmen der städtebaulichen Beratung mit einbezogen. In seiner Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben, in Form einer E-Mail vom 18.01.2017, stimmt er dem geplanten Vorhaben grundsätzlich zu. Die E-Mail wurde den Stadtratsfraktionen in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet.
In den Bauantragsunterlagen ist auch dargestellt, dass an dem Gebäude ein Wärmedämmverbundsystem errichtet werden soll. Da das zu sanierende Wohn- und Geschäftshaus mit seiner jetzigen Außenfassade mit zwei Gebäudefronten an der Grundstücksgrenze steht, würde mit der Anbringung des Wärmedämmverbundsystems eine Überbauung von städtischen Grundstücken stattfinden. Eine Gebäudeseite grenzt zudem an die schmale Sophienstraße an. Diese würde hierdurch noch einmal verengt werden.
Aufgrund der am 18.01.2017 gegenwärtigen Sach- und Rechtslage fasste der Bau- und Umweltausschuss folgenden Beschluss:
„Über den Bauantrag wird nicht entschieden.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Bauantrag ist auch die Grundstücksangelegenheit (Überbauung der städtischen Grundstücke) mit zu behandeln. Die Entscheidung über Grundstücksangelegenheiten ist dem Stadtrat vorbehalten. Aus diesem Grund verweist der Bauausschuss diesen Bauantrag in seiner Gesamtheit an den Stadtrat.“
Die Verweisung des Bauantrages in seiner Gesamtheit an den Stadtrat erfolgte aus dem Grund, um unnötige zeitliche Verzögerungen in Bezug auf die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens zu vermeiden.
Zwischenzeitlich wurde mit dem Planer des Bauvorhabens Kontakt aufgenommen, um folgende Punkte abzuklären:
- ist die in den Planzeichnungen dargestellte Terrasse Bestandteil des Bauantrages?
- gibt es eine andere Möglichkeit der Fassadendämmung, hinsichtlich der Verengung der Sophienstraße?
Mit Schreiben vom 24.01.2017 äußerte sich der Architekt des Bauvorhabens zu den offenen Fragen und gab hierzu Antwort bzw. unterbreitete Lösungsansätze.
Das Schreiben wurde den Stadtratsfraktionen in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Die größte Problematik stellte in den Bauantragsunterlagen die geplante Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems rund um das Gebäude „Friedrichstraße 12“ dar. Hierdurch würde die angrenzende, bereits jetzt sehr schmale, Straße „Sophienstraße“ überbaut und noch mehr verengt werden. Des Weiteren würde das Wärmedämmverbundsystem auch auf den Gehweg entlang der Friedrichstraße ragen.
Der Lösungsvorschlag des Architekten sieht folgendermaßen aus: Anstelle eines herkömmlichen Wärmedämmverbundsystems wird eine spezielle Wärmedämmung mit einer Dicke von 3 cm angebracht, sodass der gesamte Aufbau der Wärmedämmung auf die Fassade eine Gesamtstärke von ca. 5 cm erreicht. Dies führt dazu, dass auf den beiden Straßenseiten (Sophien- und Friedrichstraße) die Beeinträchtigung durch die Aufbringung des Wärmedämmverbundsystems sehr gering ausfällt. Auch die Überbauung der städtischen Grundstücke (Straßen- bzw. Gehwegfläche) wird dadurch auf ein geringes Maß beschränkt.
Aussprache
Nachdem sich Herr Dr. Georg Wolf, der neue Eigentümer des ehemaligen Bekleidungshauses Hölzl, persönlich kurz vorgestellt und seine Überlegungen über die künftige Nutzung des Gebäudes dargelegt hat, erläutert Herr Architekt Hermann Rauh anhand der Pläne das Projekt und die vorgesehenen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Herr Rauh nimmt darüber hinaus eingehend Stellung zu den Fragen der Stadtratsmitglieder.
Im Laufe der teilweise kontrovers geführten Diskussion, vor allem was die Fassadengestaltung, die Fenster, die Dacheindeckung und die vorgesehene Dämmung betrifft, erteilt der Sitzungsleiter Herrn Architekten Volker Schwab, der sich unter den Zuhörern befindet, das Wort. Dieser bezeichnet das Gebäude als städtebaulich sehr prägnant, weshalb seiner Meinung nach die bisherige Fassade zu erhalten wäre. Herr Rauh weist darauf hin, dass alle strittigen Punkte zwar mit dem städtebaulichen Berater abgesprochen wurden, Einzelheiten jedoch noch abzuklären sind, wobei aber weitestgehend auf die Einhaltung der Gestaltungssatzung geachtet wird.
Auf die Frage von Dr. Volker Wappmann nach der künftigen Nutzung des benachbarten „Zacherbarthl-Hauses“ teilt Dr. Wolf mit, dass dieses vorerst weiter als Wohnhaus bestehen bleibt und nicht Bestandteil des Konzeptes für das ehemalige Bekleidungshaus ist. Ein Abbruch zur Schaffung von Stellplätzen kommt für ihn nicht in Frage, da hierfür der Kaufpreis zu hoch war.