6. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 1“, die Erweiterung des Geltungsbereichs um das Grundstück Fl.Nr. 1475 der Gemarkung Vohenstrauß betreffend; hier: Einleitungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Sitzung des Stadtrates, 02.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mit Kaufvertrag vom 27.08.2015 hat die Stadt Vohenstrauß das Grundstück Fl.Nr. 1475 der Gemarkung Vohenstrauß, das im Flächennutzungsplan der Stadt Vohenstrauß als GE-Gebiet ausgewiesen ist, erworben. Der Grunderwerb diente der Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets „Vohenstrauß – Ost, BA 1“.
Um das Grundstück einer Bebauung zuführen zu können, ist es erforderlich, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 1“ um dieses Grundstück zu erweitern. Hierfür ist eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes vorzunehmen. Die Notwendigkeit für ein derartiges Bauleitplanverfahren wurde bisher deshalb nicht gesehen, da geklärt werden sollte, ob auch die angrenzenden Grundstücke Fl.Nrn. 1476 und 1477 der Gemarkung Vohenstrauß erworben werden könnten, um ein Gesamtkonzept, vor allem im Hinblick auf eine entsprechende Parzellierung und Erschließung (sei es in straßenmäßiger als auch in wasser- und abwassermäßiger Hinsicht), erstellen zu können. Zudem war bis zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens für das Neubaugebiet „Vohenstrauß – Sommerwiesen“ noch unklar, welche Einschränkungen aus Gründen des Immissionsschutzes zu berücksichtigen sind.
Nunmehr hat sich zum einen ein größerer Betrieb in unmittelbarer Nähe die Option für eine erhebliche Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1475 für eine mögliche Erweiterung gesichert und zum anderen eine Firma ein konkretes Interesse an einem Erwerb einer Teilfläche im östlichen Bereich des Grundstücks für eine Ansiedlung bekundet. Aus diesem Grunde ist die Erweiterung des Bebauungsplanes „Vohenstrauß – Ost, BA 1“ vonnöten. Die Einleitung des entsprechenden Bauleitplanverfahrens wäre vom Stadtrat zu beschließen.
Beschluss
Der Stadtrat Vohenstrauß beschließt die 6. Änderung des seit 09.12.1997 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 1“:
Das Grundstück Fl.Nr. 1475 der Gemarkung Vohenstrauß wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und als GE-Gebiet nach § 8 BauNVO mit der entsprechenden baulichen Nutzung ausgewiesen. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist entsprechend zu erweitern.
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend das Änderungsverfahren einzuleiten und zügig durchzuführen. Mit der Erstellung eines Umweltberichts mit Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist ein geeignetes Fachbüro zu beauftragen.
Ergänzung des Beschlusses:
Zudem wird die Parzelle Nr. 2 von bisher ca. 6.563 m² auf künftig ca. 4.708 m² verkleinert, auf der östlichen Teilfläche von Fl.Nr. 1475 eine neue Parzelle Nr. 7 mit einer Größe von ca. 5.938 m² ausgewiesen sowie von Fl.Nr. 1474 aus zur Fl.Nr. 1475 ein durchgehendes Baufenster festgelegt und damit die Parzelle Nr. 1 von bisher ca. 25.052 m² auf künftig ca. 42.538 m² vergrößert. Für den Erweiterungsbereich ist entsprechend den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes eine Lärmberechnung vorzunehmen und hierauf im Bebauungsplan ein höchstzulässiger Lärmpegel in Form einer Lärmkontingentierung festzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanänderungsentwurf zu fertigen sowie das Änderungsverfahren einzuleiten und nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen. Mit der Erstellung eines Umweltberichts mit Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist ein geeignetes Fachbüro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2017 12:33 Uhr