Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Stadtrates, 02.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 38. Sitzung des Stadtrates 02.02.2017 ö 9

Sach- und Rechtslage

  1. StR Kleber bittet um Prüfung, ob die Möglichkeit bestünde, in der Dreifachturnhalle einen Hotspot einzurichten, nachdem künftig für die Ausrichtung von Hallenturnieren der QR-Code eingeführt wird und auch für den normalen Sportbetrieb ein Internetzugang benötigt wird. Ein Hotspot würde zum Beispiel das Ausdrucken von Turnierplänen und Ergebnislisten erleichtern, weshalb immer mehr Schiedsrichter einen Internetzugang benötigen. Des Weiteren sind bei zahlreichen Sportarten die Spielergebnisse umgehend nach dem Wettkampfende per Mail zu übersenden. 1. Bürgermeister sichert eine Überprüfung der Anregung durch die zuständigen IT-Mitarbeiter der Verwaltung zu, gibt aber gleichzeitig zu bedenken, dass die Einrichtung und der Betrieb eines Hotspots auch eine Kostenfrage sei.

  1. StR Raab interessiert, ob sich zwischenzeitlich Personen aus Ober- und Unterlind für die Tätigkeit als Feldgeschworener beworben haben. Nachdem sich schon vor längerer Zeit ein Bürger aus Oberlind für dieses Ehrenamt beworben hat, bittet 2. Bürgermeister Münchmeier, die Angelegenheit in der nächsten Sitzung zu behandeln. Dies, erklärt VR Sier, sei ohnehin vorgesehen gewesen. Da sich aber bislang weitere Interessenten nicht gemeldet haben, wird aber nochmals ein kurzer Aufruf in der Presse veröffentlicht.

  1. StRin Wutzlhofer berichtet über ihre negativen Erfahrungen mit der Anbringung von Flyern an Windschutzscheiben der Autos. Besonders bei Veranstaltungen in der Stadthalle nutzen viele Vereine, aber auch Gewerbetreibende die günstige Gelegenheit für ihre „Scheibenwischerwerbung“. Dies ist zum einen für die Stadt ein großes Abfallproblem, wenn die Autofahrer die Flyer einfach wegwerfen, und zum anderen für die Fahrzeughalter ein Ärgernis, wenn die Flyer z.B. an der Scheibe festfrieren und nur mit größter Mühe beseitigt werden können. Mit dem Hinweis auf die Plakatierungssatzung der Stadt möchte StRin Wutzlhofer wissen, ob darin auch eine Regelung für eine Genehmigung zur Anbringung von Flyern an Autos aufgenommen werden könnte. 1. Bürgermeister Wutzlhofer bestätigt, dass vor allem in den Sommermonaten eine wahre „Flyer-Flut“ zu beobachten ist, sehr zum Ärger vieler Autofahrer. StR Töppel spricht sich dafür aus, das Verteilen von Flyern generell zu verbieten. Dies hält 1. Bürgermeister Wutzlhofer für etwas zu streng, da von einem „Generalverbot“ auch die Vereine betroffen wären. Vielmehr sollte eine Genehmigungspflicht eingeführt werden. StR Dr. Gref unterstützt die Forderung von StR Töppel und fügt hinzu, wenn auch nicht ganz ernst gemeint, dass damit auch keine Strafzettel mehr angebracht werden dürften. VR Sier, so der Sitzungsleiter, wird die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht prüfen. Anschließend kann der Stadtrat dann über die weitere Vorgehensweise beraten und entscheiden.

Beschluss

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 20.13 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.

Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 20.14 Uhr.






Vor dem Eintritt in die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung berichtet 1. Bürgermeister Wutzlhofer über die Grundstücksverhandlungen mit dem Verwalter der Bamler-Gehret-Stiftung für den Erwerb eines Grundstücksstreifens, der für die Verbreiterung des Geh- und Radweges zwischen der Wernberger Straße und des Neuwirtshauser Weges notwendig wäre. Die Bamler-Gehret-Stiftung wäre zwar zu einem Verkauf bereit, jedoch nur für das gesamte Grundstück mit einer Größe von 6.880 m². Auch wenn die Preisvorstellungen mittlerweile von bisher 20,-- €/m² auf nunmehr 15,-- €/m² zurückgegangen sind und das Grundstück aufgrund seiner Nähe zur Stadthalle, zum Schulzentrum und zum Stadtkern einen gewissen Wert haben dürfte, so ist es trotzdem durch die Lage im Außenbereich als nicht bebaubar einzustufen. Vor allem die Höhere Denkmalschutzbehörde lehnt eine Bebauung wegen der Sichtbeziehung zur Friedrichsburg kategorisch ab. Sollte sich bei den weiteren Verhandlungen ein akzeptabler und vertretbarer Kaufpreis ergeben, so wäre ein Ankauf überlegenswert, zumal die Stadt immer wieder Tauschgrundstücke benötigt. Aufgrund der in letzter Zeit erheblichen gestiegenen Grundstückspreise wird man sich langsam von einem Kaufpreis von 2,46 €/m² für eine Wiese verabschieden müssen. So war zu erfahren, dass in Altenstadt eine Wiese zum Verkauf angeboten wurde und die Kaufpreisverhandlungen dabei erst bei 4,-- €/m² begannen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2017 12:33 Uhr