Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Sitzung des Stadtrates, 06.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht vorübergehend tariflich Beschäftigten nach Art, Besoldung und Entgeltgruppen auszuweisen.
Für die Beamten ist Art. 26 BayBesG (Obergrenzen für Beförderungsämter) einschlägig.
Der Stellenplan 2017 für die tariflich Beschäftigten weist sowohl die Stellen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten als auch die Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst aus.
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und Grundlage für die Einstellung und Beförderung bzw. Eingruppierung der Beamten und der tariflich Beschäftigten.
Der Inhalt des Stellenplanes war Gegenstand der Beratungen im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 13.03.2017.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat für das Haushaltsjahr 2017 folgenden Stellenplan:
1 Kommunaler Wahlbeamter BesGr A 16
4 Laufbahnbeamte
davon 2 Beamte BesGr A 13
1 Beamter BesGr A 9 + Z
1 Beamtin BesGr A 8
45 Stellen für tariflich Beschäftigte
davon 1,0 Stelle EG 11
2,0 Stellen EG 10
2,0 Stellen EG 9 c
1,0 Stellen EG 9 b
10,0 Stellen EG 8
2,0 Stellen EG 6
18,0 Stellen EG 5
1,0 Stelle EG 4
5,0 Stellen EG 2
1,0 Stelle EG S9
2,0 Stellen EG S4
Für das Jahr 2017 ist die Einstellung eines Auszubildenden für die Verwaltung vorgesehen.
Der Stellenplan 2017 wird mit diesen Stellen festgesetzt.
- StR Dr. Gref befindet sich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal. -
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.05.2017 14:19 Uhr