Angelegenheiten der Kreisstraßen im Bereich der Stadt Vohenstrauß;
Neufestsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen an der NEW 37, NEW 38, NEW 40 und NEW 50
Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Sitzung des Stadtrates, 04.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 10.04.2017 teilt das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach folgendes mit:
„Im Rahmen einer Überprüfung der Ortsdurchfahrtsgrenzen werden die Ortsdurchfahrten von Vohenstrauß an der NEW 37 und NEW 50 neu festgesetzt. In Böhmischbruck werden die Ortsdurchfahrtsgrenzen an der NEW 38 und NEW 40 geändert. Damit die Neufestsetzung bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden kann, bitten wir Sie, die beiliegenden Niederschriften zu unterzeichnen und zusammen mit dem erforderlichen Stadtratsbeschluss an uns zurückzusenden. Eine Ausfertigung der Niederschriften sowie die Lagepläne sind für Ihre Akten bestimmt.“
Laut Auskunft des Staatlichen Bauamtes haben die Ortsdurchfahrtsgrenzen keine direkte Auswirkung auf den Standort der jeweiligen (gelben) Ortsschilder.
Im Zuge der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen werden lediglich die Erschließungsbereiche und die Verknüpfungsbereiche festgestellt.
Erschließungsbereich ist der Bereich mit direkten Grundstückszufahren zur Kreisstraße.
Verknüpfungsbereich ist der Bereich mit „indirekten Zufahrten“ – also über Innerortsstraßen.
Folgende Unterlagen liegen den Fraktionen vor:
4 Niederschriften
2 Lagepläne – mit Eintragungen der Stadtverwaltung
Beschluss
Mit der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrten von Vohenstrauß an der NEW 37 und NEW 50 und der Änderung der Ortsdurchfahrtsgrenzen in Böhmischbruck an der NEW 38 und NEW 40 besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bzw. sein Ste
llvertreter wird zur Unterzeichnung der vorgelegten Niederschriften ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.06.2017 14:41 Uhr