Bundestagswahl 2017; Einteilung der Stimmbezirke und Bestimmung der Wahlvorsteher/innen und Stellvertreter/innen


Daten angezeigt aus Sitzung:  44. Sitzung des Stadtrates, 06.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 44. Sitzung des Stadtrates 06.07.2017 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Am 24.09.2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl) statt. Gemäß § 6 Abs. 1 bzw. § 7 Bundeswahlordnung (BWO) sind für jeden (Brief-)Wahlbezirk ein (Brief-)-Wahlvorsteher/eine (Brief-)Wahlvorsteherin und sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin zu ernennen.
Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Wahlberechtigten als Beisitzer (§ 9 Abs. 2 Bundeswahlgesetz).
Soweit Änderungen und Ergänzungen bei der Benennung der Wahlvorsteher/innen bzw. Stellvertreter/innen vorzunehmen sind, geschieht dies durch die Gemeinde, nach Möglichkeit in Absprache mit den Parteien.

Seit Änderung des Wahlstatistikgesetzes (WStatG) vom 17. Januar 2002 sind in die repräsentative Wahlstatistik bei Bundestags- und Europawahlen auch Briefwähler einzubeziehen. Hierfür sind Briefwahlbezirke zu bilden. Ein Briefwahlbezirk wird dabei gemäß § 2 Abs. 2 WStatG gebietsweise, und zwar durch die den Briefwahlvorständen zugewiesene Zuständigkeit nach allgemeinen Wahlbezirken bestimmt. Damit ist die noch immer weit verbreitete Praxis, Briefwahlvorstände flexibel nach dem Briefwahlaufkommen, also mengenorientiert, zu bilden, ausnahmslos nicht mehr zulässig. Künftig sind deshalb für alle Wahlen auf Bundesebene (ab der Bundestagswahl 2009) Briefwahlbezirke in allen Gemeinden ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Wahlbezirke einzurichten, für die dann Briefwahlvorstände einzusetzen sind.

Nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BWO kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden (neue Vergütungssätze durch die 11. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 24. März 2017 (BGBl. I S. 585); ehemals 21 Euro je Mitglied). Das Erfrischungsgeld ist eine freiwillige Leistung und kann demzufolge auch angepasst werden. Dadurch entstehende Mehrkosten dürfen jedoch nicht in die Wahlkostenerstattung eingerechnet werden.

Beschluss

I. Für die Bundestagswahl am 24.09.2017 werden folgende Stimmbezirke gebildet sowie Wahlvorsteher/innen und Stellvertreter/innen ernannt:

Stimmbezirk 1
Wahllokal:        
Vohenstrauß, Grundschule
Wahlvorsteher/in
Rewitzer Heinrich
Stellvertreter/in
Schmid Dorit
Stimmbezirk 2
Wahllokal:
Vohenstrauß, Grundschule
Wahlvorsteher/in
Maier Josef
Stellvertreter/in
Kleber Bernhard
Stimmbezirk 3
Wahllokal:
Vohenstrauß, Grundschule
Wahlvorsteher/in
Münchmeier Uli
Stellvertreter/in
Eiber Thomas

Stimmbezirk 4
Wahllokal:
Altenstadt b. Vohenstrauß
Weidener Straße 24
Wahlvorsteher/in
Haberkorn Josef
Stellvertreter/in
Wutzlhofer Anna
Stimmbezirk 5
Wahllokal:
Altenstadt b. Vohenstrauß
Weidener Straße 24
Wahlvorsteher/in
Töppel Wolfgang
Stellvertreter/in
Sier Roswitha
Stimmbezirk 6
Wahllokal:
Böhmischbruck
Moosbacher Straße 4
Wahlvorsteher/in
Ogarek Andreas
Stellvertreter/in
Bartl Alfred
Stimmbezirk 7
Wahllokal:
Kaimling
Schafhüttenweg 5
Wahlvorsteher/in
Bauer Heimo
Stellvertreter/in
Herrmann Josef
Stimmbezirk 8
Wahllokal:
Oberlind
Brucknergasse 4
Wahlvorsteher/in
Bayerl Johann
Stellvertreter/in
Meißner Joseph
Stimmbezirk 9
Wahllokal:
Roggenstein
Muglhofer Straße 9
Wahlvorsteher/in
Gösl Johann
Stellvertreter/in
Woldrich Wilhelm
Stimmbezirk 10
Wahllokal:
Waldau
Roggensteiner Straße 19
Wahlvorsteher/in
Wiesent Johann
Stellvertreter/in
Janker Benjamin
Briefwahl 1
Vohenstrauß (analog Stimmbezirk 1)
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Raab Alfons
Stellvertreter/in
Schmid Josef
Briefwahl 2
Vohenstrauß (analog Stimmbezirk 2)
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Dr. Wappmann Volker
Stellvertreter/in
Mittelmeier Robert
Briefwahl 3
Vohenstrauß (analog Stimmbezirk 3)
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Eichl Gabriele
Stellvertreter/in
Völkl Erich
Briefwahl 4
Altenstadt b. Vohenstrauß
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Gollwitzer Johann
Stellvertreter/in
Bauer Martha
Briefwahl 5
Böhmischbruck, Kaimling, Oberlind, Roggenstein, Waldau
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Gleixner Martin
Stellvertreter/in
Lang Juliane


II. Es wird den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 25 Euro gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2017 08:52 Uhr