Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord hat in seiner Sitzung am 23.06.2017 beschlossen, das ergänzende Beteiligungsverfahren zu der im Betreff genannten Regionalplanfortschreibung durchzuführen. Ein ergänzendes Beteiligungsverfahren wurde notwendig, da sich bei der Abwägung der im Zuge der ersten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zeigte, dass Änderungen am Fortschreibungsentwurf angezeigt sind. Diese wurden zwischenzeitlich eingearbeitet und sind im ergänzten Fortschreibungsentwurf gekennzeichnet. Dieser ist auf der Internetseite der Höheren Landesplanungsbehörde unter dem Direktlink http://www.ropf.de/leistungen/regionalplanung/regionalpl6/rpl6_fortschreibung.htm einsehbar.
Mit Schreiben vom 18.07.2017 wurde die Stadt Vohenstrauß über das ergänzende Beteiligungsverfahren in Kenntnis gesetzt und ggf. um Stellungnahme bis zum 04.10.2017 gebeten.
Die Stadt Vohenstrauß wurde insbesondere am ergänzenden Verfahren beteiligt, als der Stadtrat Vohenstrauß bei der erstmaligen Beteiligung in seiner Sitzung am 02.02.2017 folgende Stellungnahme abgegeben hatte:
„In die Festlegungen zu Kapitel B IX „Verkehr“ ist unter Nr. 4 Straßenbau folgendes Ziel neu aufzunehmen:
Die Straßenverbindung von Altenstadt b. Vohenstrauß über Waldthurn und Floß bis Plößberg (St 2181) ist durch einen bedarfsgerechten Aus- und Umbau zu verbessern.“
Diese Forderung wird damit begründet, als vor allem die Teilstrecke der vorerwähnten Straße zwischen Floß und Plößberg eine enorme Verkehrsbelastung durch Baumtransporter und andere Schwerlastfahrzeuge aufweist. Hierfür ist die Straße von ihrem Ausbauzustand her nicht ausgelegt und entspricht in keinster Weise den Anforderungen an eine Staatsstraße. An zahlreichen Stellen ist zu erkennen, dass im Laufe der zurückliegenden Jahre und Jahrzehnte provisorische Ausbesserungsarbeiten vorgenommen wurden. Der Straßenzustand und die überaus enge Straßenführung stellt nicht nur im Begegnungsverkehr eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs dar. Die Stadt Vohenstrauß unterstützt die berechtigten Forderungen der Gemeinden Waldthurn, Floß und Plößberg, wonach der Neuausbau der St 2181 im Straßenausbauplan in die Dringlichkeitsstufe 1 aufgenommen werden soll.“
Hierauf wurde im ergänzten Fortschreibungsentwurf unter B IX 4.5 folgendes neues Ziel aufgenommen:
„Die Verkehrsverhältnisse im südlichen Landkreis Tirschenreuth und dem östlichen Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab sind zu verbessern.“
Die Begründung für die Aufnahme dieses neuen Ziels:
„Im dortigen Raum haben die Verkehrsbelastungen in den letzten Jahren u.a. durch vermehrten Ziel- und Quellverkehr zu den holzverarbeitenden Betrieben mB Landkreis Tirschenreuth stetig zugenommen. Der Ausbauzustand (Querschnitt, Linienführung, Engstellen) und der Erhaltungszustand werden dem hohen Schwerverkehrsanteil dabei oft nicht gerecht. Ein Ausbau der Staatsstraßen 2171 und 2181 iB Bereich zwischen der A6 und Plößberg erscheint daher auch regional- und verkehrsplanerisch sinnvoll, ist jedoch im 7.Staatsstraßenausbauplan nicht enthalten. Eine Aufnahme in die Dringlichkeitsstufe 1 des 8. Ausbauplans ist daher angezeigt.“