Waidhauser Straße; Beschilderung des Gehweges zur Nutzung durch Radfahrer


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses, 29.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss 9. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 29.08.2017 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Am 15.08.2017 wurde Dritter Bürgermeister Johann Gollwitzer bei einer Veranstaltung von einem Bürger gefragt, wie die verkehrsrechtliche Situation bezüglich des Gehweges an der Waidhauser Straße vom Kreisverkehr-Ost bis zum Autohaus Grieb sei. Vorausgegangen war ein Verwarnungsgeld der Polizei, da er als Fahrradfahrer den Gehweg benutzte.

Ist der Streckenabschnitt nicht als Radweg o. ä. beschildert, ist von einem Gehweg auszugehen und darf von Fahrradfahrern nicht benutzt werden. Daher stellt sich die Frage, ob die Benutzung durch Fahrradfahrer gewünscht ist und wenn ja, wie dies beschildert werden soll.

Beschluss

Aufgrund eines einmaligen Vorfalls und der zu geringen Breite des Weges für einen kombinierten Radweg wird die Situation belassen und keine Beschilderung angebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2018 11:00 Uhr