Anfrage der ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO) wegen geeigneter Standorte für die Errichtung von PV-Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Vohenstrauß (entlang der A 6)


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Stadtrates, 05.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 05.10.2017 ö 6

Sach- und Rechtslage

Bezüglich der möglichen Errichtung von PV-Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Vohenstrauß fand am 04.08.2017 ein Gespräch zur Information und Vorabklärung statt. Von Seiten der ZENO nahmen Geschäftsführer Reinhard M. Gayer sowie Projektleiter Wolfgang Trippel, von Seiten der Stadt Vohenstrauß 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer und Geschäftsleiter Alfons Sier teil.

Unter Vorlage einer Planskizze wurde aufgezeigt, welche Standorte aktuell für die Errichtung von 750-kW-PV-Anlagen in Frage kommen könnten. Es handelt sich dabei um 9 verschiedene Standorte entlang der A 6 von Braunetsrieth bis Oberlind. Ablichtungen von Lagepläne dieser Standorte haben die Stadtratsfraktionen zur Kenntnisnahme und internen Beratung erhalten. Es wären zwar mehr Standorte möglich, doch handelt es sich dabei um PV-Anlagen von mehr als 750-kW handelt, die nach dem EEG ausschreibungspflichtig wären und somit für die ZENO nicht von Interesse sind.

Eine Ablichtung der Notiz über die vorgenannte Besprechung haben die Fraktionssprecher ebenfalls zur Kenntnisnahme erhalten.

Mit Schreiben vom 31.08.2017 hat die ZENO dann folgendes mitgeteilt:

„Im persönlichen Gespräch bei euch sind wir übereingekommen, dass wir erst bei der Stadt Vohenstrauß nachfragen wollen, welche Flächen aus Sicht der Stadt akzeptierbar sind und daran anschließend mit den Grundeigentümern in Kontakt treten. Bei Zustimmung der Grundeigentümer und Flächeneignung wollen wir dann in die Feinplanung einsteigen, wobei die Bauleitplanung dem voransteht.
Grundsätzlich sind die in den Planskizzen aufgezeigten Flächen (Solarparks Nrn. 1 – 9) im Rahmen der Vorgaben des EEG geeignet, PV-Anlagen, vorrangig „/50-kW-Anlagen“ zu errichten.
Unsere Bitte und unsere konkrete Frage wären deshalb folgende:
Welche Flächen können aus der Sicht der Stadt zur Bebauung mit PV-Anlagen akzeptiert werden und welche nicht?
Sobald uns die Antwort der Stadt vorliegt, treten wir umgehend mit den Grundstückseigentümern in Kontakt, erfragen deren Zustimmung, klären die technischen Voraussetzungen und prüfen die Wirtschaftlichkeit.
Wenn feststeht, auf welcher/n Fläche/n die Errichtung einer PV-Anlage möglich und finanzierbar ist, reichen wir diese bei der Stadt zur Einleitung der Bauleitplanung ein.“

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat:

Die Errichtung von PV-Anlagen auf hierfür geeigneten Flächen im Gebiet der Stadt und Großgemeinde Vohenstrauß wird grundsätzlich befürwortet und begrüßt. Mit den von der ZENO Natur GmbH ausgewählten 9 Solarpark-Standorten besteht Einverständnis. Eine generelle Ablehnung einer oder mehrerer dieser Standorte erfolgt nicht. Welcher dieser Standorte letztendlich geeignet ist, hängt zum einen von der Bereitschaft der Grundstückseigentümer ab, ihre Flächen zur Verfügung zu stellen und zum anderen von den technischen Voraussetzungen sowie der Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlagen ab. Dies zu prüfen und festzustellen, ist Angelegenheit der ZENO Natur GmbH. Damit die ZENO mit den Grundstückseigentümern in Verbindung treten zu können, ist eine Übermittlung der entsprechenden Anschriften erforderlich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Verwaltung gebeten, mit den Grundstückseigentümern Kontakt aufzunehmen und zu erfragen, ob mit der Übermittlung der Daten an die ZENO Einverständnis besteht. Sollte sich in dem einen oder anderen Fall eine ablehnende Haltung zeigen, so dürfte der betreffende Standort bereits vorab als erledigt zu betrachten sein und sich weitere Untersuchungen erübrigen.

Von Seiten der Stadt Vohenstrauß werden auch die städtischen Grundstücke Fl.Nrn. 835/4, 835/5 und 835/6 der Gemarkung Vohenstrauß, am Kreisverkehr nahe der Autobahnmeisterei gelegen, als Standort für PV-Anlagen als geeignet angesehen. Insofern werden der ZENO diese Flächen für eine entsprechende Prüfung angeboten.

Sobald feststeht, welche der von der ZENO vorgeschlagenen Standorte konkret für die Errichtung von PV-Anlagen ins Auge gefasst werden, ist die Angelegenheit dem Stadtrat erneut zur weiteren Entscheidung, insbesondere für die Beschlussfassung über die Einleitung der notwendigen Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung von Bebauungsplänen), vorzulegen. 

Was den Beitritt der Stadt Vohenstrauß zur ZENO bzw. eine Beteiligung an der ZENO GmbH betrifft, so hängt eine endgültige Entscheidung hierüber davon ab, ob es zu einer Errichtung von PV-Anlagen auf dem Gebiet der Stadt und Großgemeinde Vohenstrauß durch die ZENO kommt. Am Stadtratsbeschluss vom 03.12.2015 Nr. 21/4 Ziff. 3 wird insofern festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2017 09:18 Uhr