Mit Beschluss des Stadtrats am 05.02.2009, Nr. 12/12 wurde festgelegt, dass die Stadt Vohenstrauß ab dem Jahr 2009 für die Jugendarbeit der freiwilligen Feuerwehren der Großgemeinde einen jährlichen Förderbetrag zur Verfügung stellt.
Art und Umfang der Förderung sowie das Förderverfahren richten sich nach den Richtlinien der Stadt Vohenstrauß, die zum 01.01.2009 in Kraft traten.
Diese sehen unter Punkt 4 vor, dass die Höhe der Förderung für jede Feuerwehr dem Grunde nach unterschiedlich hoch ist und maßgeblich von der durchgeführten Jugendarbeit beeinflusst wird.
Als jährlicher Höchstbetrag ist seit 2012 ein Betrag von 5.000 EUR bestimmt.
Von diesen 5.000 EUR erhält jede Feuerwehr einen Sockelbetrag in Höhe von 100 EUR; der Rest wird entsprechend der vorgenommenen Ausbildungen unter Zugrundelegung der Teilnehmerzahlen ermittelt.
Über die Gewährung der Förderung entscheidet der Jugend-, Tourismus- und Kulturausschuss.
Die Kämmerei hat die von den Feuerwehren im Laufe des Förderzeitraums 01.11.2016 bis 31.10.2017 eingereichten Teilnehmerlisten geprüft und erfasst.
Nahezu alle vorgelegten Listen konnten in das Förderverfahren einbezogen werden.
Für das Jahr 2017 können folgende Beträge ausgezahlt werden:
Vohenstrauß 1.811,87 €
Altenstadt 459,09 €
Böhmischbruck 384,56 €
Oberlind 262,61 €
Kaimling 506,51 €
Roggenstein 734,61 €
Waldau 840,76 €
Gesamt 5.000,00 €
Den Mitgliedern des Jugend-, Tourismus- und Kulturausschusses wurde eine Auflistung der von den Feuerwehren vorgenommenen Ausbildungen sowie eine Berechnung der Förderbeträge zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Die Verwaltung schlägt vor, die errechneten Beträge für das Ausbildungsjahr 2016/2017 an die Feuerwehren auszubezahlen.