Bei den Kommunalwahlen am 16.03.2014 wurde Herr Wolfgang Töppel, Fichtenstraße 7, 92648 Vohenstrauß, in den Stadtrat der Stadt Vohenstrauß gewählt.
Mit Schreiben vom 21.12.2017 bittet Herr Töppel den Stadtrat von Vohenstrauß darum, ihn von seinem Ehrenamt zum 31.01.2018 aus persönlichen Gründen zu entbinden.
StR Töppel schreibt weiter:
„Ich bin stolz, dass ich seit 1984 einem Stadtrat angehören durfte, der sich immer kollegial und ausschließlich, ohne parteiliche Befindlichkeiten, für das Wohl der Stadt und seiner Bürger eingesetzt hat.
Ich danke dem gesamten Stadtrat und allen Bürgermeistern während meiner Zeit als Stadtrat für die stets kollegiale Zusammenarbeit und hoffe, dass Sie, liebe Stadträtinnen und Stadträte, meiner Entscheidung zustimmen.
Ich wünsche Ihnen auch weiterhin eine glückliche Hand und gute Beschlüsse zur Fortentwicklung unserer Großgemeinde, zum Wohle aller Bürger.“
Für die Niederlegung gemeindlicher Ehrenämter gilt normalerweise Art. 19 GO. Danach kann ein gemeindliches Ehrenamt nur aus wichtigem Grund niedergelegt werden. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Stadtrat durch Beschluss.
Mit Änderungsgesetz vom 16.02.2012 (GVBl S. 30) wurde Art. 47 Abs. 1 GLKrWG dahingehend ergänzt, als ein Gemeinderatsmitglied sein Ehrenamt ohne Angabe von Gründen niederlegen kann. Art. 19 GO findet insofern keine Anwendung. Aber auch wenn der Stadtrat nicht mehr darüber zu befinden hat, ob ein wichtiger Grund vorliegt, bedarf es zur Wirksamkeit der Nieder-legung eines Beschlusses des Stadtrats, auch wenn dem Stadtrat bei seiner Entscheidung kein Ermessen zusteht.
Aussprache
Wie StR Töppel erklärt, habe er in seinem Schreiben bereits alles dargelegt, was er zu sagen hat. Es ist ihm aber ein Anliegen, sich in seiner letzten Stadtratssitzung nochmals persönlich bei allen Stadtratsmitgliedern, bei den Bürgermeistern und der Verwaltung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu bedanken. Die Entscheidung für den Rücktritt sei ihm nicht leichtgefallen, da er immer Freude an der Arbeit im Stadtrat hatte, auch dann, wenn nicht alles so lief, wie man es gerne gehabt hätte und seine Meinung nicht durchsetzen konnte. Gerade dies aber sei Demokratie. Am Ende seiner Amtszeit könne er feststellen, dass es bei der Stadt Vohenstrauß gut läuft und dies auch weiterhin der Fall sein wird.
Bürgermeister Wutzlhofer weist darauf hin, dass sich Herr StR Töppel noch bis zum 31.01.2018 im Amt befindet und von diesem somit erst am 01.02.2018 entbunden wird. Nachdem am 01.02.2018 die nächste Stadtratssitzung stattfindet, wird bei dieser die Nachfolgerin vereidigt und gleichzeitig die offizielle Verabschiedung von Herrn Töppel vorgenommen. Damit ist ein nahtloser Übergang gewährleistet. Für die Verabschiedung erhält Herr Töppel noch eine gesonderte Einladung.
StRin Eichl bedauert das Ausscheiden von StR Töppel, auch weil sie ihn als sehr charmanten und kollegialen Sitznachbarn vermissen wird.