Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung der neu erbauten Straße "Narzissenstraße" im Baugebietes "Sommerwiesen, BA 1“, Fl.-Nr. 1432/107 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Stadtrates, 11.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 11.01.2018 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Für die Erschließung der anliegenden Grundstücke wurde die Straße „Narzissenstraße“ im Baugebiet „Sommerwiesen, BA 1“ von km 0,000 bis km 0,194, Fl.-Nr. 1432/107 der Gemarkung Vohenstrauß, durch die Stadt Vohenstrauß endgültig hergestellt. Die Straße ist bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen. Die öffentliche Straße wird dadurch gekennzeichnet, dass sie dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß. Um der Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß beschließt:

Die in der Stadt Vohenstrauß im Baugebiet „Sommerwiesen, BA 1“ gelegene Straße „Narzissenstraße“ von km 0,000 bis km 0,194, Fl.-Nr. 1432/107 der Gemarkung Vohenstrauß, wird gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Strecke beginnt an der Ortsstraße „Veilchenring“ (km 0,000) und endet an der Ortsstraße „Kornblumenstraße“ (km 0,144), die östlich abgehende Stichstraße beginnt bei km 0,144 und endet beim Grundstück Fl.-Nr. 1432/41 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,194). Die Strecke ist im vorliegenden Lageplan, den die Stadtratsfraktionen zur Kenntnis erhalten haben, orange gekennzeichnet. Der Träger der Straßenbaulast für die Straße von km 0,000 bis km 0,194 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: keine

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und die neu gewidmete Straße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2018 14:53 Uhr