Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses;
hier: Widmung des neu befestigten Teilstücks der Straße "Zum Beckenkeller" zur Erschließung des Baugebietes "Sommerwiesen", Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 1411 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG
Daten angezeigt aus Sitzung:
50. Sitzung des Stadtrates, 11.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Für die Erschließung des Baugebietes „Sommerwiesen“ wurde die Straße „Zum Beckenkeller“ von km 0,241 bis km 0,352, Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 1411 der Gemarkung Vohenstrauß durch die Stadt Vohenstrauß zusätzlich befestigt und verbreitert.
Das Straßenteilstück von km 0,000 bis km 0,241 ist bereits gewidmet und in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen.
Das Straßenteilstück von km 0,241 bis km 0,352 ist bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen.
Die öffentliche Straße wird dadurch gekennzeichnet, dass sie dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß. Um der Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.
Beschluss
Der Stadtrat Vohenstrauß beschließt:
Das in der Stadt Vohenstrauß gelegene Straßenteilstück „Zum Beckenkeller“ von km 0,241 bis km 0,352, Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 1411 der Gemarkung Vohenstrauß wird gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Teilstrecke beginnt beim Grundstück Fl.-Nr. 1434 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,241) und endet beim Grundstück Fl.-Nr. 1432/57 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,352). Die Teilstrecke ist im vorliegenden Lageplan, den die Stadtratsfraktionen zur Kenntnis erhalten haben, rot-schraffiert gekennzeichnet. Träger der Straßenbaulast von km 0,241 bis km 0,352 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: keine
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und die neu gewidmete Straße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2018 14:53 Uhr