Nachrücken der Frau Ulrike Kießling als Ersatzfrau vom Wahlvorschlag Nr. 5 FW in den Stadtrat und Vereidigung gem. Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO)
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Sitzung des Stadtrates, 01.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Stadtratsmitglied, Herr Wolfgang Töppel, hat mit Schreiben vom 21.12.2017 den Stadtrat der Stadt Vohenstrauß gebeten, ihn mit Ablauf des 31.01.2018 von seinem Mandat zu entbinden. Der Stadtrat Vohenstrauß hat die Rücktrittserklärung in der Sitzung am 11.01.2018 anerkannt.
Für das ausgeschiedene Stadtratsmitglied Wolfgang Töppel rückt als nächste Ersatzfrau vom Wahlvorschlag Nr. 5 FW, Frau Ulrike Kießling, Flurstraße 21, 92648 Vohenstrauß, in den Stadtrat nach. Frau Ulrike Kießling hat am 12.01.2018 schriftlich erklärt, dass sie das Amt eines ehren
amtlichen Stadtrates annehme und bereit sei, den Eid gem. Art. 31 Abs. 5 GO zu leisten. Die Erklärung ist am 15.01.2018 bei der Stadt Vohenstrauß eingegangen. Frau Kießling wurde zur heutigen Sitzung ordnungsgemäß geladen.
In Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist bestimmt, dass alle Stadtratsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen sind. Zur Abnahme des Eides ist der 1. Bürgermeister zuständig.
1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bittet deshalb Frau Stadträtin Ulrike Kießling, zur Ablegung des Eides nach Art. 31 Abs. 5 GO vorzutreten, die rechte Hand zu erheben und ihm die Eidesformel nachzusprechen.
Er nimmt Frau Kießling folgenden Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Frau Ulrike Kießling versichert dann dem 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer durch Handschlag die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten.
Anschließend händigt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer der vereidigten Stadträtin Ulrike Kießling ein Exemplar der Geschäftsordnung und der Satzung zum örtlichen Gemeinde-verfassungsrecht der Stadt Vohenstrauß in der derzeit geltenden Fassung aus.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.03.2018 14:17 Uhr