Planung von Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Stadtrates, 01.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 01.03.2018 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Es hat sich in der Vergangenheit als schwierig und problematisch erwiesen, mit den vorbereitenden Maßnahmen für die Straßenbaumaßnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen zu beginnen. Insbesondere der Informationsaustausch und die Absprachen mit den übrigen Versorgungsträgern (Bayernwerk Strom und Gas, Telekom, Kabel Deutschland) und die rechtzeitige Ausschreibung der Asphaltarbeiten waren dadurch erst sehr spät im Frühjahr und meist sehr kurzfristig möglich und damit erschwert.
Um den Zeitraum für eine gründliche Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen nutzen zu können, besteht die Absicht, im Stadtrat bereits vor Abschluss der Haushaltsberatungen eine Beschlussfassung zu den Straßenbaumaßnahmen 2018 – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2018 – herbeizuführen.
Diese Vorgehensweise wurde im Kalenderjahr 2016 erstmals praktiziert und hat sich dabei bewährt.

Durch den Außendienstleiter wurde in Zusammenarbeit mit dem Bautechniker und dem Bürgermeister eine Vorschlagsliste erarbeitet.
Diese Vorschlagsliste mit Längenangaben und groben Kostenschätzung sowie die entsprechenden Übersichtslagepläne liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.

Die Vorschlagsliste beinhaltet folgende Maßnahmen:
  1. Dorfplatz Lämersdorf, Innerortsstraße Fl.-Nr. 17 der Gemarkung Lämersdorf,
und Verlegung einer Abwasserleitung
  1. Gemeindeverbindungsstraße Erpetshof – Zeßmannsrieth,
Deckenbau und Bankette
  1. Öffentlicher Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 551 der Gemarkung Oberlind,
bei Unterlind von Kreisstraße NEW 41 Richtung Elm, Deckenbau und Bankette
  1. Roggenstein, Verlängerung der Pfarrer-Kreuzer-Straße,
nur Tragdeckschicht (keine Verbreiterung) und Straßenleuchten
  1. Vohenstrauß, Innerortsstraße Ostweg,
Straßenbau und Wasserleitung erneuern
  1. Kleinflächen, Instandsetzungen im gesamten Gemeindegebiet
  2. Altentreswitz, öffentlicher Feldweg Fl.-Nr. 962 der Gemarkung Böhmischbruck,
Deckenbau und Bankette
8.        Altenstadt, Innerortsstraße „Weißenbachstraße“, Deckenbau und Wasserleitung
9.        Braunetsrieth, öffentlicher Feldweg Fl.-Nr. 635/1 der Gemarkung Burgtreswitz
10.        Vohenstrauß, behindertengerechter Gehweg in Granit am Marktplatz von der Zinngießergasse bis zur Pfarrgasse


Die endgültige Umsetzbarkeit aller Maßnahmen muss dem Haushalt 2018 vorbehalten bleiben.


Aussprache 
Hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahme Nr. 3 bemerkt 1. Bürgermeister, dass in den letzten beiden Bürgerversammlungen in Oberlind auf den schlechten Zustand hingewiesen und eine Sanierung in einem Teilbereich gefordert wurde. Diesbezüglich wurde wiederholt die Frage aufgeworfen, weshalb nun der Feld- und Waldweg in seiner gesamten Länge erneuert werden soll. Nachdem es sich hauptsächlich um einen Wirtschaftsweg für die Waldbesitzer handelt, besteht keinerlei Notwendigkeit für eine neue Tragdeckschicht. Vielmehr sollte lediglich der alte Teerbelag herausgenommen und als Ersatz eine wassergebundene Deckschicht eingebracht werden. Dringend notwendig jedoch ist die Erneuerung der Bankette. Letztendlich kann damit der vorgesehene Haushaltsansatz von 50.000,-- € auf die Hälfte reduziert werden.

Zur Maßnahme Nr. 4 hatte StR Rewitzer in der Fraktionssprechersitzung angeregt, vorab mit den betroffenen Anliegern ein Gespräch zu führen. Dies ist mittlerweile erfolgt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei einem Ausbau mit Verbreiterung der Straße und Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage, wie in der letzten Bürgerversammlung gefordert, um einen erstmaligen Ausbau handeln würde, wofür nach dem BauGB von den Anliegern Erschließungsbeiträge erhoben werden müssten. Ausführlich wurde auch darauf hingewiesen, dass dies nichts mit einer Straßenausbaubeitragssatzung zu tun hätte. Keiner der betroffenen Anlieger erklärten sich bereit, für eine Straßenverbreiterung Beiträge zu bezahlen. Aus diesem Grunde wird die Maßnahme nun so durchzuführen, so wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Dies bedeutet, dass lediglich der bestehende Straßenkörper mit einem Kostenaufwand von rund 22.000,-- € saniert wird.

StR Gleixner stellt die Frage, ob der Feldweg in Braunetsrieth (Maßnahme Nr. 9) dringlich ist, oder um ein Jahr verschoben werden könnte. Eine Sanierung der Fichtenstraße, die sich in einem überaus schlechten Zustand befindet, wäre vorrangig vorzusehen. Weiter interessiert StR Gleixner, wie weit der behindertengerechte Gehweg am Marktplatz, von den Gebäuden entfernt sein wird. ADL Frey gibt zur Auskunft, dass der Abstand zwischen der Gehspur und den Häusern etwa 1,50 bis 2 m betragen wird. Näher kann an die Gebäude nicht herangerückt werden, da die Eingänge oftmals höhenversetzt sind und darüber hinaus bei einem größeren Abstand das verbleibende Pflaster besser an den neuen Gehweg angeglichen werden kann. Auf die Frage von Stadtrat Gleixner, ob als Verbindung vom Gehweg zum Parkplatz auf dem oberen Marktplatz auch ein behindertengerechter Streifen vorgesehen ist, gibt zur Antwort, dass dies möglich wäre. Die Mittel für einen solchen rund 30 m langen Gehweg sind im Haushalt sicherlich vorhanden. Eine völlig andere Größenordnung in finanzieller Hinsicht ist die Fichtenstraße. Die Kosten für eine Sanierung dürften sich zwischen 150.000,-- und 200.000,-- € bewegen.

Bei den Beratungen über die in diesem Jahr vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen wurde auch die Straße vom Sonnwendfeuerplatz der FFW Altenstadt bis zur Kößlmühle angesprochen. Da diese Straße von vielen Bewohnern als Zubringer zur Ortsumgehung der St 2166 über die Neumühlstraße benützt wird, sollte aufgrund des schlechten Zustands diese Verkehrsachse verbreitert und die Tragdeckschicht erneuert werden. Sowohl diese Maßnahme als auch die Fichtenstraße sollten für nächstes Jahr vorgesehen werden. Es könnte aber bereits vorab eine Kostenermittlung vorgenommen werden.

Zur Fichtenstraße bemerkt ADL Frey, dass hier aufgrund des fehlenden Unterbaus ein Vollausbau unumgänglich ist. Des Weiteren sind die Wasser- und Kanalleitungen auszuwechseln, es müssen neue Schieber gesetzt und die Parkplätze saniert werden. Im Hinblick auf die Länge der Fichtenstraße müsste aus der Sicht von 1. Bürgermeister Wutzlhofer die Sanierung in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden, analog des Braunetsriether Weges. Sollte es sich um die einzige Großmaßnahme innerhalb eines Jahres handeln, so wäre die Maßnahme auch in einem Zuge möglich, erwidert ADL Frey.

StR Gleixner regt an, in diesem Jahr auch die Sanierung der Straße im Sportzentrum vom nördlichen Eingang bis zum Platzgebäude hin vorzusehen. In einigen Bereichen haben sich die Gullideckel so weit über den Teerbelag hinausgehoben, dass sie eine Gefahrenquelle darstellen. Was die Gullideckel betrifft, erklärt ADL Frey, so können diese auch zwischendurch ausgebessert werden. Bei der Straße hingegen müsste ein Vollausbau vorgenommen werden.

StRin Eichl spricht nochmals den Wirtschaftsweg von der Kreisstraße aus, vorbei am Anwesen Scherer bis zur Waldabteilung Elm an. Soweit bekannt, ist nur das mittlerer Teilstück sehr marode, weshalb es ausreichend wäre, nur diesen Bereich instand zu setzen. Wie 1. Bürgermeister Wutzlhofer erklärt, bleibt das Teilstück von der Kreisstraße bis zum Anwesen Scherer unverändert. Für die Sanierung ist nur der Weg vom Anwesen Scherer bis zum Wald vorgesehen.

StR Bayerl weist darauf hin, dass bei der Thomasbühlstraße bei der Firma Kfz-Wildenauer in Straßenhäuser großflächig der Teerbelag aufbricht, weshalb eine neue Tragdeckschicht aufgebracht werden sollte. Diese Maßnahme, so 1. Bürgermeister Wutzlhofer, steht in den nächsten Jahren an. Hier wäre zudem zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, einen Rückbau vorzunehmen, um eine Verlangsamung des Verkehrs zu erreichen.

In vielen Bereichen, so auch in Unterlind, kommt es bei starken Regenfällen deshalb zu Überschwemmungen, weil die Straßengräben verfüllt wurden und damit das Niederschlagswasser nicht ordnungsgemäß ablaufen und versickern kann. Für StR Dr. Gref stellt sich die Frage, was die Obrigkeit, sprich die Stadt Vohenstrauß, dagegen unternimmt. VA Balk bemerkt hierzu, dass diese „Sünden“ schon sehr lange zurückliegen. Es existieren vielfach Straßen und Wege, entlang derer die Entwässerungsgräben von den Landwirten verfüllt wurden. Der Grund für diese „Unsitte“ dürfte der sein, dass die Landwirte ihre Felder und Wiesen bis zum Straßen- und Wegrand hin bewirtschaften möchten. Über Jahrzehnte hinweg wurde dies nicht beanstandet, weil die Landwirte die Bereiche sauber hielten und die Auswirkungen, die von den verfüllten Gräben ausgehen, nicht so negativ eingeschätzt wurden. Werden mittlerweile neue Verfüllungen festgestellt, so werden die Verursacher darauf angesprochen und das „Fehlverhalten“ moniert.

Bezüglich des Feldweges in Braunetsrieth bittet 1. Bürgermeister Wutzlhofer, auch mit Rücksicht auf den vorhandenen Beherbergungsbetrieb, die Maßnahme in der Vorschlagsliste zu belassen. Der von der ehemaligen B 14 kommende Weg wird relativ oft von den Urlaubs- und Beherbergungsgästen befahren und gibt optisch kein gutes Bild ab.

Bürgermeister Münchmeier regt abschließend an, in der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses eine Aufstellung über die vorzusehenden Straßenbaumaßnahmen mit Priorisierung anzulegen. Damit können dann im Investitionsplan die Maßnahmen für die Zukunft eingeplant und mit Kostenschätzungen hinterlegt werden, denn letztendlich sind die Kosten für die einzelnen Maßnahmen eine bedeutende Entscheidungsgrundlage. Für den Stadtrat dürfte es schwierig sein, in der heutigen Sitzung noch Projekte in die Vorschlagsliste aufzunehmen, für die noch keine konkreten Zahlen bekannt sind.  

Beschluss

Die im Sachverhalt bzw. der Vorschlagsliste aufgeführten Straßenbaumaßnahmen sollen möglichst im Haushaltsjahr 2018 eingeplant und durchgeführt werden.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen, wenn es die Finanzausstattung zulässt, im Haushalt des Jahres 2018 eingestellt werden.

Bei der Maßnahme Nr. 3 wird der vorgeschlagene Haushaltsansatz auf 25.000,-- € reduziert.

Die Verwaltung und der Außendienst werden beauftragt, die Maßnahmen im kostenneutralen Bereich vorzubereiten. Größere Aufträge können erst nach Abschluss der Haushaltsplanung 2018 beauftragt werden.

Die Baumaßnahmen werden durch den städtischen Außendienst in Eigenregie unter Hinzuziehung von regionalen Fachfirmen abgewickelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2018 10:10 Uhr