Bauantrag über die Errichtung einer Mobilfunkstation für das Vodafone Mobilfunknetz; Baugrundstück: Fl.Nr. 519 der Gemarkung Kaimling hier: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2019 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Die Antragstellerin hat am 22.11.2013 bei der Stadt Vohenstrauß einen Bauplan über die „Errichtung einer Mobilfunkstation für das Vodafone Mobilfunknetz“ eingereicht. In der Bauausschusssitzung am 11.12.2013 wurde über diesen Antrag beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab erteilte daraufhin mit Bescheid vom 13.04.2015 die Baugenehmigung.

Vor einiger Zeit hat die Bauherrin beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Verlängerung der Baugenehmigung beantragt.
Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab hat mit Schreiben vom 17.04.2019 bei der Stadt Vohenstrauß angefragt, ob hiergegen Bedenken in planungsrechtlicher Hinsicht bestehen.

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt nordwestlich vom Ortsteil Kaimling, an dem Feldweg in der Verlängerung des  Trauschendorfer Wegs.
Das Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) und im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert, da es zur öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient. Das im vorliegenden Fall öffentliche Belange entgegenstehen ist nicht ersichtlich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung werden keine Einwendungen erhoben, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Die Verwaltung wird beauftragt, dies dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2019 14:33 Uhr