Mitteilungen des Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  71. Sitzung des Stadtrates, 01.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 71. Sitzung des Stadtrates 01.08.2019 ö 4

Sach- und Rechtslage

Wegen der möglichen Gefahrensituation bei der Querung der Kreisstraße NEW (Wernberger Straße) bei der Einmündung der Straße Hinter’m Schloß fand am 15.07.2019 ein Ortstermin mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes, der Polizeiinspektion Vohenstrauß und der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab statt. Herr PHK Stahl von der PI Vohenstrauß schilderte dabei nochmals die aktuelle Situation. So wird der Einmündungsbereich der Straße Hinter’m Schloß morgens von 07.00 bis 08.00 Uhr von verschiedenen Verkehrsarten stark belastet. Mehrere Zählungen ergaben während dieser Zeit 15 in die Wernberger Straße einfahrende Schulbusse, ca. 200 ein- und ausfahrende Pkw’s und rund 40 querende Schüler.

Als mögliche Lösungsansätze wurden straßenverkehrsrechtliche und straßenbauliche Maßnahmen diskutiert.
So könnten als straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen:
  • Ein von Verkehrshelfer gesicherter Überweg, was rein statistisch gesehen die sicherste Überquerungshilfe wäre
  • Ein „Zebrastreifen“, der aber im Schulumfeld nicht empfohlen wird
  • Eine Lichtzeichenanlage, die in Ausnahmefällen auch bei Nichterreichen der notwendigen Querungszahlen möglich wäre

Bei den straßenbaurechtlichen Maßnahmen käme eine Querungshilfe in Betracht. Hierzu bemerkte Herr Kederer vom Staatlichen Bauamt, dass wegen der Breite der Räumschilde Winterdienstfahrzeuge der Straßenmeisterei von 3,50 m unter Einbeziehung eines Fahrbahnteilers eine Fahrbahnbreite von mindestens 10 m erforderlich wäre. Dies ist in vorliegendem Fall, auch einschließlich notwendiger Verziehungen der Fahrbahn, nur durch Inanspruchnahme von Privatgrund möglich.

Nach entsprechender ausführlicher Diskussion der einzelnen Maßnahmen kam man überein, zunächst nochmals die Möglichkeit eines mittels Verkehrshelfer gesicherten Übergangs näher zu prüfen. Hierzu wird Herr PHK Stahl mit den bisherigen Organisatoren des Verkehrshelferdienstes nochmals Kontakt aufnehmen. Sollte sich diese Variante nicht verwirklichen lassen, wird mit einer mobilen Probeampel die Akzeptanz eines lichtsignalgesicherten Fußgängerüberweges überprüft. Dies u.a. auch deshalb, weil die Überquerungsstelle etwas abgesetzt von der Einmündung der Straße errichtet werden muss. Mit einer begleitenden Zählung würde dann überprüft werden, ob die Ampel angenommen wird.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 11:39 Uhr