Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplanes 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Ferienausschusses, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss 2. Sitzung des Ferienausschusses 23.04.2020 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 63 Abs. 1 GO hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung ist das Haushaltsgesetz der Stadt und ist eine vom zuständigen Gremium zu beschließende Rechtsnorm.

Die Kämmerei hat für das Haushaltsjahr 2020 den Haushaltsplan erarbeitet und die Haushaltssatzung hierzu vorbereitet.


Der Haushalt 2020 wird erstmalig durch den aufgrund der derzeit grasierenden Corona-Pandemie neu gegründeten Ferienausschuss beschlossen.

Die Verwaltung hat sich bei dieser Vorgehensweise an das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 20.03.2020, Az. B1-1414-11-17 gehalten, in dem empfohlen wurde, bis zum Ende der Wahlperiode am 30.04.2020 kurzfristig einen Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO einzusetzen.

Der Ferienausschuss kann alle Aufgaben, für die sonst der Stadtrat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist, erledigen.
Insbesondere ist dem Ferienausschuss auch eine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung eröffnet.

In Anbetracht der in 2020 doch erheblichen Investitionssumme sollte alsbald der Haushalt beschlossen werden um die Abwicklung des Haushaltsplanes haushaltsrechtlich abzusichern (Reduzierung der vorläufigen Haushaltsführung –Art. 69 KommHV-.Kameralistik) auf ein Minimum).

Beschluss

Nach Beratung Aussprache beschließt der Ferienausschuss die nachstehende Haushaltssatzung 2020 zu erlassen und den Haushaltsplan

Haushaltssatzung







der Stadt Vohenstrauß -Landkreis Neustadt an der Waldnaab- für das Haushaltsjahr 2020








Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Vohenstrauß folgende Haushaltssatzung:







§ 1







Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt









im Verwaltungshaushalt













in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.892.585,00 €







und im Vermögenshaushalt













in den Einnahmen und Ausgaben mit

9.141.635,00 €







ab.













§ 2







Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.















§ 3







Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.








§ 4







Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:








1. Grundsteuer












a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

310 v.H.

b) für die Grundstücke (B)



310 v.H.








2. Gewerbesteuer



350 v.H.















§ 5







Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.











§ 6







Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2020 15:32 Uhr