Aufstellung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2019 - 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Ferienausschusses, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss 2. Sitzung des Ferienausschusses 23.04.2020 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.

Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Anhaltswerte.

Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.

Der dem Haushaltsplan 2020 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 wird anerkannt und genehmigt.

Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:

2019        22.307.000 EUR
2020        25.037.000 EUR
2021        22.053.000 EUR
2022        21.335.000 EUR
2023        21.335.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2020 15:32 Uhr