Aufstellung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2019 - 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Ferienausschusses, 23.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.
Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Anhaltswerte.
Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.
Der dem Haushaltsplan 2020 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 wird anerkannt und genehmigt.
Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:
2019 22.307.000 EUR
2020 25.037.000 EUR
2021 22.053.000 EUR
2022 21.335.000 EUR
2023 21.335.000 EUR
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.06.2020 15:32 Uhr